Rechtsanwalt aus Salzhausen klagt in Straßburg gegen die Hundesteuer!
Datum: Dienstag, dem 03. Juli 2012
Thema: Recht-News


Der Rechtsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen in Niedersachsen möchte Ende diesen Monats Klage gegen die Hundesteuer, die die Kommunen erheben, einreichen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar den Fall gar nicht erst verhandeln wollte, wird er es wieder in höherer Instanz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg versuchen.

Vitt und das Bündnis "Stoppt die Hundesteuer", das aus dem Verband für das Deutsche Hundewesen, der Tierschutzorganisation Tasso, dem Deutschen Tierschutzbund und einem Hundemagazin besteht, empfinden die Hundesteuer als unethisch und ungerecht. Das könnte nicht nur Konsequenzen für die Einnahmen der Kommunen haben, sondern könnte die rechtliche Relevanz des Paragraphen des Grundgesetzes zum Steuerfindungsrecht der Kommunen in Frage stellen.

Auf das Problem der Hundesteuer wurde der Rechtsanwalt aufmerksam, als er mit seinem Hund "Sir Monti" umzog und plötzlich das Doppelte an Hundesteuer bezahlen musste. Die Kommunen können nämlich selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe die Steuer anzusetzen ist. Er untersuchte den juristischen Hintergrund dazu und kam zu dem Schluss, dass die Hundesteuer an sich nicht mehr gerechtfertigt sei.

Der Rechtsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen in Niedersachsen möchte Ende diesen Monats Klage gegen die Hundesteuer, die die Kommunen erheben, einreichen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar den Fall gar nicht erst verhandeln wollte, wird er es wieder in höherer Instanz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg versuchen.

Vitt und das Bündnis "Stoppt die Hundesteuer", das aus dem Verband für das Deutsche Hundewesen, der Tierschutzorganisation Tasso, dem Deutschen Tierschutzbund und einem Hundemagazin besteht, empfinden die Hundesteuer als unethisch und ungerecht. Das könnte nicht nur Konsequenzen für die Einnahmen der Kommunen haben, sondern könnte die rechtliche Relevanz des Paragraphen des Grundgesetzes zum Steuerfindungsrecht der Kommunen in Frage stellen.

Auf das Problem der Hundesteuer wurde der Rechtsanwalt aufmerksam, als er mit seinem Hund "Sir Monti" umzog und plötzlich das Doppelte an Hundesteuer bezahlen musste. Die Kommunen können nämlich selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe die Steuer anzusetzen ist. Er untersuchte den juristischen Hintergrund dazu und kam zu dem Schluss, dass die Hundesteuer an sich nicht mehr gerechtfertigt sei.





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