Gedast lässt Urheberrechtsverletzung an Purzel Videos durch C-S-R Rechtsanwälte abmahnen!
Datum: Montag, dem 10. August 2009
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Die Gedast GmbH lässt wegen der Verwertung pornografischer Werke durch die C-S-R Rechtsanwälte aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf. Dabei kann es zu so genannten Mehrfach- oder Serienabmahnungen, bei denen die Betroffenen zeitlich versetzt nicht nur für ein, sondern für eine Vielzahl pornografischer Filmwerke abgemahnt wird kommen.
Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Stastaanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

OpenPr.de: Die Gedast GmbH lässt wegen der Verwertung pornografischer Werke durch die C-S-R Rechtsanwälte aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf. Dabei kann es zu so genannten Mehrfach- oder Serienabmahnungen, bei denen die Betroffenen zeitlich versetzt nicht nur für ein, sondern für eine Vielzahl pornografischer Filmwerke abgemahnt wird kommen.
Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Stastaanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.





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