Neues Telekommunikationsgesetz schützt Verbraucher nicht immer!
Datum: Freitag, dem 18. Mai 2012
Thema: Recht-Infos


Internet-by-Call Nutzer sind weiterhin gefährdet!

Ab 10. Mai gelten für Verbraucher beim Telefonieren und Internetsurfen aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes neue Schutzregeln. "Trotz vieler Verbesserungen lauern weiterhin Gefahren," sagt Philipp Jorek vom 11 Jahre etablierten Verbraucher-Tarifvergleichsdienst Billig-Tarife.de.

"Verbraucher, die sich mit einem Internet-by-Call Internetzugang in das Internet einwählen, müssen sich weiter vor urplötzlichen Preisänderungen fürchten, über die sie nicht im Vorfeld informiert werden," warnt Jorek.

"Aus Praxisfällen der Vergangenheit wissen wir, dass Internetrechnungen unwissentlich 100 mal teurer sein können als sonst." Der anmeldefreie Internet-by-Call Internetzugang wird von Verbrauchern in ganz Deutschland verwendet, die meist aus technischen Gründen kein schnelles DSL- oder Breitbandinternet empfangen können oder wollen.

Internet-by-Call Nutzer sind weiterhin gefährdet!

Ab 10. Mai gelten für Verbraucher beim Telefonieren und Internetsurfen aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes neue Schutzregeln. "Trotz vieler Verbesserungen lauern weiterhin Gefahren," sagt Philipp Jorek vom 11 Jahre etablierten Verbraucher-Tarifvergleichsdienst Billig-Tarife.de.

"Verbraucher, die sich mit einem Internet-by-Call Internetzugang in das Internet einwählen, müssen sich weiter vor urplötzlichen Preisänderungen fürchten, über die sie nicht im Vorfeld informiert werden," warnt Jorek.

"Aus Praxisfällen der Vergangenheit wissen wir, dass Internetrechnungen unwissentlich 100 mal teurer sein können als sonst." Der anmeldefreie Internet-by-Call Internetzugang wird von Verbrauchern in ganz Deutschland verwendet, die meist aus technischen Gründen kein schnelles DSL- oder Breitbandinternet empfangen können oder wollen.





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