Neues ungarisches Grundgesetz erschwert erheblich die Strafverteidigung in Ungarn!
Datum: Montag, dem 07. Mai 2012
Thema: Recht-Infos


Zum 01. Januar 2012 trat die neue ungarische Verfassung in Kraft. Dieses "Werk" sieht einige Regelungen vor, die in Zukunft die Strafverfolgung erleichtern und die Strafverteidigung erschweren werden.

Zum 01. Januar 2012 trat in Ungarn die neue Verfassung in Kraft, unsinnigerweise "Grundgesetz" genannt, offensichtlich ohne Kenntnis, woher dieser Begriff ursprünglich kommt. Diese Verfassung wird begleitet von einigen sog. "Kardinalgesetzen", die - wie auch die Verfassung selbst natürlich - nur mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden können.

Der Generalstaatsanwalt dr. Péter Polt kann nach dieser Verfassung nach eigenem Gusto in jedem Verfahren darüber entscheiden, vor welchem Gericht Anklage erhoben wird. Dies war vom ungarischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, woraufhin man diese Bestimmung kurzerhand in die Verfassung selbt mitaufnahm (!).

Welcher Richter die Strafsache verhandelt kann von einer Person entschieden werden, die dem neu gegründen Landes-Richteramt vorsitzt, dr. Tünde Handó, eine persönliche Freundin der Familie des Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Zum 01. Januar 2012 trat die neue ungarische Verfassung in Kraft. Dieses "Werk" sieht einige Regelungen vor, die in Zukunft die Strafverfolgung erleichtern und die Strafverteidigung erschweren werden.

Zum 01. Januar 2012 trat in Ungarn die neue Verfassung in Kraft, unsinnigerweise "Grundgesetz" genannt, offensichtlich ohne Kenntnis, woher dieser Begriff ursprünglich kommt. Diese Verfassung wird begleitet von einigen sog. "Kardinalgesetzen", die - wie auch die Verfassung selbst natürlich - nur mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden können.

Der Generalstaatsanwalt dr. Péter Polt kann nach dieser Verfassung nach eigenem Gusto in jedem Verfahren darüber entscheiden, vor welchem Gericht Anklage erhoben wird. Dies war vom ungarischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, woraufhin man diese Bestimmung kurzerhand in die Verfassung selbt mitaufnahm (!).

Welcher Richter die Strafsache verhandelt kann von einer Person entschieden werden, die dem neu gegründen Landes-Richteramt vorsitzt, dr. Tünde Handó, eine persönliche Freundin der Familie des Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.





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