Der 'Ex-Winterschlussverkauf': Was gilt noch, auch wenn es ihn nicht mehr gibt?
Datum: Dienstag, dem 27. März 2012 Thema: Recht-Infos
OpenPr.de: Seit 2004 gibt es keine gesetzliche Regelung mehr zum Schlussverkauf. Trotzdem finden im Sommer und Winter zu ähnlichen Zeiten (Winter: vormals letzte Januar- und erste Februar-Woche) wie früher von den meisten Einzelhändlern so genannte "Sale"-Aktionen statt.
Beim Kauf kommt es nach wieder vor zu (juristischen) Missverständnissen. Darauf macht die Redaktion des Onlineportals anwaltssuche.de aufmerksam.
Als Verbraucher sollte man folgendes beachten:
Umtauschrecht: Ein generelles Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware gibt es nicht. Ob eine Ware wegen Nichtgefallens umgetauscht werden kann, hängt einzig und allein von der Kulanz des Händlers ab. Gerade im Schlussverkauf lehnen die meisten Geschäfte dies ab.
anwaltssuche.de-Tipp: Beim Einkauf immer nach Umtauschmöglichkeiten fragen und die getroffenen Absprachen vom Händler möglichst detailliert auf dem Kassenzettel vermerken lassen.
OpenPr.de: Seit 2004 gibt es keine gesetzliche Regelung mehr zum Schlussverkauf. Trotzdem finden im Sommer und Winter zu ähnlichen Zeiten (Winter: vormals letzte Januar- und erste Februar-Woche) wie früher von den meisten Einzelhändlern so genannte "Sale"-Aktionen statt.
Beim Kauf kommt es nach wieder vor zu (juristischen) Missverständnissen. Darauf macht die Redaktion des Onlineportals anwaltssuche.de aufmerksam.
Als Verbraucher sollte man folgendes beachten:
Umtauschrecht: Ein generelles Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware gibt es nicht. Ob eine Ware wegen Nichtgefallens umgetauscht werden kann, hängt einzig und allein von der Kulanz des Händlers ab. Gerade im Schlussverkauf lehnen die meisten Geschäfte dies ab.
anwaltssuche.de-Tipp: Beim Einkauf immer nach Umtauschmöglichkeiten fragen und die getroffenen Absprachen vom Händler möglichst detailliert auf dem Kassenzettel vermerken lassen.
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