VW kann sich nicht gegen die Wortmarke 'SWIFT GTi' wehren!
Datum: Montag, dem 26. März 2012
Thema: Recht-News


Das EuG hat am 21.03.2012 (Az.: T-63/09) entschieden, dass der Autobauer Suzuki die Modellbezeichnung "SWIFT GTI " weiter verwenden darf. Die Bezeichnung "GTi" sei eher beschreibend und der Zusatz "SWIFT" schließe eine Verwechslungsgefahr des Betrachters aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führen aus: Dem Urteil des EuG lag eine Entscheidung des Harmonisierungsamtes (HABM) zugrunde. Dieses hatte entschieden, dass VW die Markeneintragung durch den Autobauer Suzuki akzeptieren müsse.

Die Nichtigkeitsklage von VW hiergegen blieb ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass das Harmonisierungsamt richtig entschieden habe. Begründet wurde das damit, dass die Bezeichnung "GTi" bei der betrachtenden Zielgruppe lediglich mit einer beschreibenden Angabe für besondere Ausstattungen des Fahrzeugs oder des Motors verbunden werde. Zudem schaffe der Zusatz "SWIFT", der keinerlei beschreibenden Charakter habe, einen zusätzlichen Abstand zu der für VW eingetragenen Wortmarke "GTi".

Das EuG hat am 21.03.2012 (Az.: T-63/09) entschieden, dass der Autobauer Suzuki die Modellbezeichnung "SWIFT GTI " weiter verwenden darf. Die Bezeichnung "GTi" sei eher beschreibend und der Zusatz "SWIFT" schließe eine Verwechslungsgefahr des Betrachters aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führen aus: Dem Urteil des EuG lag eine Entscheidung des Harmonisierungsamtes (HABM) zugrunde. Dieses hatte entschieden, dass VW die Markeneintragung durch den Autobauer Suzuki akzeptieren müsse.

Die Nichtigkeitsklage von VW hiergegen blieb ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass das Harmonisierungsamt richtig entschieden habe. Begründet wurde das damit, dass die Bezeichnung "GTi" bei der betrachtenden Zielgruppe lediglich mit einer beschreibenden Angabe für besondere Ausstattungen des Fahrzeugs oder des Motors verbunden werde. Zudem schaffe der Zusatz "SWIFT", der keinerlei beschreibenden Charakter habe, einen zusätzlichen Abstand zu der für VW eingetragenen Wortmarke "GTi".





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