Geldwäschegesetz 2012: Verschärfte Pflichten für Händler!
Datum: Montag, dem 26. März 2012
Thema: Recht-Infos


Seminarbericht von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann IHK bei einer Veranstaltung in Berlin-Mitte - Edelmetall-Händler treffen verschärfte Pflichten!

Die Geldwäsche stellt sich als das Einschleusen kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf dar mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Vielfach besteht bei Unternehmen und Unternehmern die Ansicht, dass die tägliche Praxis des eigenen Geschäfts nichts mit solch kriminellen Machenschaften zu tun habe.

Doch die Gefahr besteht weniger in der aktiven Begehung solchen Straftatbestände. Viel größer ist die Gefahr, unbewusst durch Dritte für die Geldwäsche benutzt zu werden. Gegenstand dieser Pflichten war ein Seminar in den Räumen der TMS GmbH in Berlin-Mitte.

Die Pflicht zur Geldwäscheprävention wird daher von vielen Unternehmen nur "stiefmütterlich" behandelt. Auch aus diesem Grunde hat die FATF (Financial Action Task Force on Money laundering) in ihrem 2010 erstelltem Gutachten ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Bundesregierung reagierte hierauf und hat im Dezember 2011 das Geldwäschegesetz (GwG) umfassend überarbeitet und diverse Neuerungen eingearbeitet.

Seminarbericht von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann IHK bei einer Veranstaltung in Berlin-Mitte - Edelmetall-Händler treffen verschärfte Pflichten!

Die Geldwäsche stellt sich als das Einschleusen kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf dar mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Vielfach besteht bei Unternehmen und Unternehmern die Ansicht, dass die tägliche Praxis des eigenen Geschäfts nichts mit solch kriminellen Machenschaften zu tun habe.

Doch die Gefahr besteht weniger in der aktiven Begehung solchen Straftatbestände. Viel größer ist die Gefahr, unbewusst durch Dritte für die Geldwäsche benutzt zu werden. Gegenstand dieser Pflichten war ein Seminar in den Räumen der TMS GmbH in Berlin-Mitte.

Die Pflicht zur Geldwäscheprävention wird daher von vielen Unternehmen nur "stiefmütterlich" behandelt. Auch aus diesem Grunde hat die FATF (Financial Action Task Force on Money laundering) in ihrem 2010 erstelltem Gutachten ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Die Bundesregierung reagierte hierauf und hat im Dezember 2011 das Geldwäschegesetz (GwG) umfassend überarbeitet und diverse Neuerungen eingearbeitet.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=832