Schlecker Insolvenz Kündigung: Rechtsanwälte beraten und vertreten Arbeitnehmer!
Datum: Montag, dem 26. März 2012
Thema: Recht-Infos


Rechtsanwälte aus der Ortenau (Lahr, Offenburg) raten zur Prüfung der Kündigung von Schlecker!

Die Insolvenz von Schlecker und deren Tochter IhrPlatz gibt aus anwaltlicher Sicht Anlass darauf hinzuweisen, dass sich Arbeitnehmer deren Arbeitgeber in Insolvenz geraten unbedingt Klarheit über die arbeitsrechtliche Lage verschaffen müssen.

Da das Arbeitsrecht in der unternehmerischen Krise nicht ausgesetzt wird, sieht sich die betroffene Belegschaft vor arbeitsrechtlich weitrechende Entscheidungen gestellt. Ein informiertes Vorgehen ist dabei unerlässlich.

Zunächst sollten sich betroffene Arbeitnehmer vor Augen führen, dass auch in der Insolvenz des Arbeitgebers kein Sonderkündigungsrecht besteht. Es besteht für den Insolvenzverwalter nur die Möglichkeit die ordentliche Kündigungsfrist auf drei Monate abzukürzen, wenn nicht ohnehin für das Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist besteht.

Rechtsanwälte aus der Ortenau (Lahr, Offenburg) raten zur Prüfung der Kündigung von Schlecker!

Die Insolvenz von Schlecker und deren Tochter IhrPlatz gibt aus anwaltlicher Sicht Anlass darauf hinzuweisen, dass sich Arbeitnehmer deren Arbeitgeber in Insolvenz geraten unbedingt Klarheit über die arbeitsrechtliche Lage verschaffen müssen.

Da das Arbeitsrecht in der unternehmerischen Krise nicht ausgesetzt wird, sieht sich die betroffene Belegschaft vor arbeitsrechtlich weitrechende Entscheidungen gestellt. Ein informiertes Vorgehen ist dabei unerlässlich.

Zunächst sollten sich betroffene Arbeitnehmer vor Augen führen, dass auch in der Insolvenz des Arbeitgebers kein Sonderkündigungsrecht besteht. Es besteht für den Insolvenzverwalter nur die Möglichkeit die ordentliche Kündigungsfrist auf drei Monate abzukürzen, wenn nicht ohnehin für das Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist besteht.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=831