Vorsicht geboten bei wirtschaftlicher Neugründung der GmbH!
Datum: Freitag, dem 16. März 2012
Thema: Recht-Infos


Vorsicht geboten bei wirtschaftlicher Neugründung der GmbH!

Der BGH hat am 06.03.2012 entschieden, dass die Neuaufnahme der Geschäfte verbunden mit einem neuen Unternehmensgegenstand als eine wirtschaftliche Neugründung einzustufen ist. Diese muss dem Registergericht offengelegt werden. Sonst kann daraus eine Haftung resultieren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH in einem Insolvenzverfahren. Die GmbH hat nach einer vorläufigen Stilllegung die Geschäfte wieder aufgenommen. Sie meldete zur Eintragung ins Handelsregister die Verlegung des Sitzes und die neue Geschäftsführerin.

Die Änderung des Unternehmensgegenstandes wurde allerdings nicht angezeigt. Die Beklagte erwarb den einzigen Geschäftsanteil zu einem Preis von 7.500 Euro. Danach wurde die Firma insolvent. Der Kläger beansprucht nun von der Beklagten als Inhaberin aller Geschäftsanteile, die Insolvenzforderungen.

Vorsicht geboten bei wirtschaftlicher Neugründung der GmbH!

Der BGH hat am 06.03.2012 entschieden, dass die Neuaufnahme der Geschäfte verbunden mit einem neuen Unternehmensgegenstand als eine wirtschaftliche Neugründung einzustufen ist. Diese muss dem Registergericht offengelegt werden. Sonst kann daraus eine Haftung resultieren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH in einem Insolvenzverfahren. Die GmbH hat nach einer vorläufigen Stilllegung die Geschäfte wieder aufgenommen. Sie meldete zur Eintragung ins Handelsregister die Verlegung des Sitzes und die neue Geschäftsführerin.

Die Änderung des Unternehmensgegenstandes wurde allerdings nicht angezeigt. Die Beklagte erwarb den einzigen Geschäftsanteil zu einem Preis von 7.500 Euro. Danach wurde die Firma insolvent. Der Kläger beansprucht nun von der Beklagten als Inhaberin aller Geschäftsanteile, die Insolvenzforderungen.





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