Klausel 'Lieferung erfolgt in der Regel … ' ist unwirksam!
Datum: Montag, dem 12. März 2012
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Man liest es in fast allen AGB von Verkäufern: „Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von X Tagen…“.

Doch diese Klausel ist zu unbestimmt und daher grundsätzlich unwirksam.

Das hat mit Beschluss vom 27.07.2011 auch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (entschieden (Aktenzeichen: 6 W 55/11).

Denn mit der Formulierung "Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang" geht eine Relativierung bei der Angabe der Lieferzeit einher, die nicht nur bedeutet, dass der Verwender nicht immer hundertprozentig gewährleisten kann, dass die Versendung binnen der angegebenen Frist stattfinden kann.

Aus einer solchen Formulierung ergibt sich auch nicht, dass der Verwender sich nur im Falle vereinzelter, unvorhergesehener Schwierigkeiten eine spätere Lieferung vorbehalten will.

OpenPr.de: Man liest es in fast allen AGB von Verkäufern: „Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von X Tagen…“.

Doch diese Klausel ist zu unbestimmt und daher grundsätzlich unwirksam.

Das hat mit Beschluss vom 27.07.2011 auch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (entschieden (Aktenzeichen: 6 W 55/11).

Denn mit der Formulierung "Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang" geht eine Relativierung bei der Angabe der Lieferzeit einher, die nicht nur bedeutet, dass der Verwender nicht immer hundertprozentig gewährleisten kann, dass die Versendung binnen der angegebenen Frist stattfinden kann.

Aus einer solchen Formulierung ergibt sich auch nicht, dass der Verwender sich nur im Falle vereinzelter, unvorhergesehener Schwierigkeiten eine spätere Lieferung vorbehalten will.





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