KanAm Grundinvest: Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen und Volksbanken!
Datum: Mittwoch, dem 07. März 2012
Thema: Recht-Infos


Fachanwälte stellen zahlreiche Beratungsfehler fest!

Nach dem endgültigen Aus für den KanAm Grundinvest melden sich immer mehr Anleger bei der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die nach einer Beratung durch ihre Sparkassen und Volksbanken Anteile des Pleitefonds gezeichnet haben. Und immer wieder lassen sich den Berichten der Anleger die gleichen Beratungsfehler entnehmen.
  • Besonders gravierend ist, dass alle Anleger, denen ab Mitte 2006 zur Zeichnung des KanAm Grundinvest geraten wurde, nicht wussten, dass der Fonds bereits Anfang 2006 Liquiditätsprobleme hatte und die Rücknahme von Anteilen vorläufig aussetzen musste. Hierüber sind sie von ihren Bankberatern nicht informiert worden, obwohl diese vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Fonds für die Beurteilung der Risiken der Fondsanlage zweifellos von grundlegender Bedeutung war.
  • Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen mit der Folge, dass Anleger für bis zu 2 Jahre nicht an ihr Geld kommen können, wurde von den Beratern der Sparkassen und Volksbanken ebenfalls nicht erwähnt. Gerade angesichts des Umstandes, dass der KanAm Grundinvest bereit einmal die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, wäre es unabdingbar erforderlich gewesen, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen.
  • Auch der Hinweis auf den Umstand, dass die Sparkassen und Volksbanken Provisionszahlungen für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten (so genannte kickbacks), ist weitestgehend unterblieben. Auch an diese Pflichtverletzung knüpft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz.

    Fachanwälte stellen zahlreiche Beratungsfehler fest!

    Nach dem endgültigen Aus für den KanAm Grundinvest melden sich immer mehr Anleger bei der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die nach einer Beratung durch ihre Sparkassen und Volksbanken Anteile des Pleitefonds gezeichnet haben. Und immer wieder lassen sich den Berichten der Anleger die gleichen Beratungsfehler entnehmen.
    • Besonders gravierend ist, dass alle Anleger, denen ab Mitte 2006 zur Zeichnung des KanAm Grundinvest geraten wurde, nicht wussten, dass der Fonds bereits Anfang 2006 Liquiditätsprobleme hatte und die Rücknahme von Anteilen vorläufig aussetzen musste. Hierüber sind sie von ihren Bankberatern nicht informiert worden, obwohl diese vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Fonds für die Beurteilung der Risiken der Fondsanlage zweifellos von grundlegender Bedeutung war.
    • Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen mit der Folge, dass Anleger für bis zu 2 Jahre nicht an ihr Geld kommen können, wurde von den Beratern der Sparkassen und Volksbanken ebenfalls nicht erwähnt. Gerade angesichts des Umstandes, dass der KanAm Grundinvest bereit einmal die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, wäre es unabdingbar erforderlich gewesen, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen.
    • Auch der Hinweis auf den Umstand, dass die Sparkassen und Volksbanken Provisionszahlungen für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten (so genannte kickbacks), ist weitestgehend unterblieben. Auch an diese Pflichtverletzung knüpft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz.





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