Das Auschwitz-Urteil des Bundesgerichtshofs hat 'Rechtsgeschichte geschrieben': Für eine Verurteilung reicht es, Teil des perfiden NS-Vernichtungssystems gewesen zu sein!
Datum: Mittwoch, dem 30. November 2016
Thema: Recht-News


Zum das Auschwitz-Urteil des Bundesgerichtshofs:

Bremen (ots) - Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät - die Reaktionen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs belegen das.

Sowohl die als Nebenkläger in diesem Prozess aufgetretenen Überlebenden des KZ- und Vernichtungslagers Auschwitz als auch der Chefaufklärer für NS-Verbrechen, Jens Rommel, sprechen von "großer Erleichterung" und einem Urteil, das "Rechtsgeschichte geschrieben hat".

Und in der Tat ist diese Entscheidung ein juristischer Meilenstein. Es revidiert die bisherige deutsche Rechtsprechung zu NS-Straftaten, weil jetzt endlich die Tatsache für eine Verurteilung ausreicht, Teil des perfiden NS-Vernichtungssystems gewesen zu sein, ohne selbst direkt einzelne Taten begangen zu haben.

Es setzt außerdem ein klares Zeichen, dass alle, die in Auschwitz und anderswo mitgemacht haben, für diese unbeschreiblichen Verbrechen auch mitverantwortlich und mitschuldig sind.

Ja, dieses Urteil kommt spät. Die meisten NS-Täter sind im juristischen Sinne, nicht im ethisch-moralischen, davongekommen.

Für die noch lebenden Opfer und ihre Nachkommen besteht nun aber die Chance, wieder Vertrauen zu fassen in die deutsche Justiz.

Und für künftige Völkermordprozesse sollte es ein Signal sein.

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Weser-Kurier
Leiter Zentraldesk
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Strafrecht gibt es hier.)

Revision abgelehnt | Urteil gegen den 95 Jährigen Oskar Gröning bestätigt!
(Youtube-Video, WEISSE WÖLFE, Standard-YouTube-Lizenz, 28.11.2016):

"Karlsruhe – Es ist amtlich: Der „Buchhalter von Auschwitz“ ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilt!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision von Oskar Gröning (95) bereits am 20. September zurück, wie BILD jetzt erfuhr. Damit ist das am 15. Juli 2015 gefällte Urteil rechtskräftig."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3496337, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum das Auschwitz-Urteil des Bundesgerichtshofs:

Bremen (ots) - Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät - die Reaktionen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs belegen das.

Sowohl die als Nebenkläger in diesem Prozess aufgetretenen Überlebenden des KZ- und Vernichtungslagers Auschwitz als auch der Chefaufklärer für NS-Verbrechen, Jens Rommel, sprechen von "großer Erleichterung" und einem Urteil, das "Rechtsgeschichte geschrieben hat".

Und in der Tat ist diese Entscheidung ein juristischer Meilenstein. Es revidiert die bisherige deutsche Rechtsprechung zu NS-Straftaten, weil jetzt endlich die Tatsache für eine Verurteilung ausreicht, Teil des perfiden NS-Vernichtungssystems gewesen zu sein, ohne selbst direkt einzelne Taten begangen zu haben.

Es setzt außerdem ein klares Zeichen, dass alle, die in Auschwitz und anderswo mitgemacht haben, für diese unbeschreiblichen Verbrechen auch mitverantwortlich und mitschuldig sind.

Ja, dieses Urteil kommt spät. Die meisten NS-Täter sind im juristischen Sinne, nicht im ethisch-moralischen, davongekommen.

Für die noch lebenden Opfer und ihre Nachkommen besteht nun aber die Chance, wieder Vertrauen zu fassen in die deutsche Justiz.

Und für künftige Völkermordprozesse sollte es ein Signal sein.

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"Karlsruhe – Es ist amtlich: Der „Buchhalter von Auschwitz“ ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilt!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision von Oskar Gröning (95) bereits am 20. September zurück, wie BILD jetzt erfuhr. Damit ist das am 15. Juli 2015 gefällte Urteil rechtskräftig."



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Werden nun auch Verantwortliche (wie z.B. Globke und Kiesinger) wegen Beihilfe neu beurteilt und deren Auszeichnungen aberkannt?



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