OLG Düsseldorf stellt fest: Pauschale Abmahnungen wegen Filesharing sind unwirksam!
Datum: Freitag, dem 10. Februar 2012
Thema: Recht-News


Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena!

Jena/Düsseldorf, 10. Februar 2012. Wieder einmal zog ein Rechtsanwalt die Wut des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf sich. Der Grund ist eine unsorgfältig abgefasste Abmahnung, wie sie tausende von Deutschen in den vergangenen Monaten bekommen hatten.

Im Auftrag seiner Mandantinnen nahm der Jurist sowohl die Erstattung von Abmahnkosten als auch Unterlassung in Anspruch. Die Beklagte habe von ihrem Internet-Account geschützte Audiodateien zum sog. Filesharing angeboten.

Die Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) nahmen daraufhin zum einen die Beklagte in Schutz, zum anderen die Abmahnung des Anwalts nach Strich und Faden auseinander. Darauf hat die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) aus Jena hingewiesen.

Rechte kann nur einklagen, wer sie besitzt oder anwaltlich vertritt!

Die besagte Abmahnung, so schimpften die Richter, genüge noch nicht einmal den Mindestanforderungen. Wer solche Schreiben wegen illegalen Anbietens urheberrechtlich geschützter digitaler Werke verschickt, müsse auch den Beweis dafür erbringen können, dass ihm diese Rechte zustehen. Zumindest aber müsse er die Inhaber der Rechte anwaltlich vertreten.

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena!

Jena/Düsseldorf, 10. Februar 2012. Wieder einmal zog ein Rechtsanwalt die Wut des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf sich. Der Grund ist eine unsorgfältig abgefasste Abmahnung, wie sie tausende von Deutschen in den vergangenen Monaten bekommen hatten.

Im Auftrag seiner Mandantinnen nahm der Jurist sowohl die Erstattung von Abmahnkosten als auch Unterlassung in Anspruch. Die Beklagte habe von ihrem Internet-Account geschützte Audiodateien zum sog. Filesharing angeboten.

Die Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) nahmen daraufhin zum einen die Beklagte in Schutz, zum anderen die Abmahnung des Anwalts nach Strich und Faden auseinander. Darauf hat die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) aus Jena hingewiesen.

Rechte kann nur einklagen, wer sie besitzt oder anwaltlich vertritt!

Die besagte Abmahnung, so schimpften die Richter, genüge noch nicht einmal den Mindestanforderungen. Wer solche Schreiben wegen illegalen Anbietens urheberrechtlich geschützter digitaler Werke verschickt, müsse auch den Beweis dafür erbringen können, dass ihm diese Rechte zustehen. Zumindest aber müsse er die Inhaber der Rechte anwaltlich vertreten.





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