Mindestlohn 2017 auch für Minijobs
Datum: Sonntag, dem 06. November 2016
Thema: Recht-Infos


Nachdem im Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, wird er nun erstmals angepasst. So wird ab dem 1. Januar 2017 der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 8,50 Euro um 34 Cent auf dann 8,84 Euro angehoben. Die geplante Erhöhung ist vor allem auch für viele Minijobber interessant, denn von der Einführung des Mindestlohns profitierten circa 2,2 Millionen Minijobber in Deutschland. Sollten Sie bereits 8,84 oder mehr verdienen, ändert sich natürlich nichts. Sollten Sie derzeit aber weniger als 8,84 verdienen, so muss dass Gehalt spätestens zum 1. Januar 2017 nach oben angepasst werden. Achten Sie aber bitte darauf das gleichzeitig die Arbeitszeit angepasst werden muss. Wenn Sie nämlich durch die Anhebung ab dem 01.01.2017 dauerhaft mehr als 450 Euro im Monat verdienen, ist durch überschreiten der Verdienstgrenze Ihr sozialversicherungsfreier Minijob in höchster Gefahr. Denn bei einem Lohn von 8,50 EUR/Std können Sie im Monat 52,9 Stunden arbeiten. Mit der nun kommenden Mindestlohnerhöhung auf 8,84 EUR/Std, dürfen Sie nur noch 50,9 Stunden im Monat arbeiten um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Ob die Verdienstgrenze den Minijob von regelmäßig 450 Euro im Monat überschritten wird, hängt vom durchschnittlichen Jahresverdienst ab. Also 450 Euro * 12 Monate = 5400 Euro Jahresverdienst, welchen Sie geringfügig ohne Abgaben verdienen dürfen. Achtung! Dabei werden auch regelmäßig Einmalzahlungen berücksichtigt. Wenn Sie also 450 € monatlich verdienen, hinzu aber noch Urlaubs oder Weihnachtsgeld beziehen, sind sie nicht mehr geringfügig beschäftigt. Mehr dazu und weiteren umfassenden Informationen rund um den Minijob in Deutschland, erhalten Sie auf 450-Euro-Jobs.de Unternehmen und Minijobber können auf 450-Euro-Jobs.de ihre Anzeigen direkt veröffentlichen. Um den hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden, erfolgt die Veröffentlichung der Anzeigen erst nach Redaktioneller Sichtung und werden dann für die Anzeigendauer von 30 Tagen freigegeben. Der Anzeigenpreis von nur 10,-€ beinhaltet auch das Werbebudget und fließt somit direkt in die Vermarktung Ihrer Anzeigen auf 450-Euro-Jobs.de Mit der Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro am 01.01.2013, wurde die Jobbörse 450-Euro-Jobs.de von Christian Wisniewski ins Leben gerufen und umgesetzt. Ziel ist und war es dabei, für Anbieter und Suchende neben der reinen Jobbörse, auch Informationen rund um das Thema des Nebenjobs zu schaffen. Mittlerweile ist 450-Euro-Jobs.de eine der zentralen Webseiten für Informationen und Jobangebote zu Minijobs in Deutschland.
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> meier << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Nachdem im Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, wird er nun erstmals angepasst. So wird ab dem 1. Januar 2017 der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 8,50 Euro um 34 Cent auf dann 8,84 Euro angehoben. Die geplante Erhöhung ist vor allem auch für viele Minijobber interessant, denn von der Einführung des Mindestlohns profitierten circa 2,2 Millionen Minijobber in Deutschland. Sollten Sie bereits 8,84 oder mehr verdienen, ändert sich natürlich nichts. Sollten Sie derzeit aber weniger als 8,84 verdienen, so muss dass Gehalt spätestens zum 1. Januar 2017 nach oben angepasst werden. Achten Sie aber bitte darauf das gleichzeitig die Arbeitszeit angepasst werden muss. Wenn Sie nämlich durch die Anhebung ab dem 01.01.2017 dauerhaft mehr als 450 Euro im Monat verdienen, ist durch überschreiten der Verdienstgrenze Ihr sozialversicherungsfreier Minijob in höchster Gefahr. Denn bei einem Lohn von 8,50 EUR/Std können Sie im Monat 52,9 Stunden arbeiten. Mit der nun kommenden Mindestlohnerhöhung auf 8,84 EUR/Std, dürfen Sie nur noch 50,9 Stunden im Monat arbeiten um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Ob die Verdienstgrenze den Minijob von regelmäßig 450 Euro im Monat überschritten wird, hängt vom durchschnittlichen Jahresverdienst ab. Also 450 Euro * 12 Monate = 5400 Euro Jahresverdienst, welchen Sie geringfügig ohne Abgaben verdienen dürfen. Achtung! Dabei werden auch regelmäßig Einmalzahlungen berücksichtigt. Wenn Sie also 450 € monatlich verdienen, hinzu aber noch Urlaubs oder Weihnachtsgeld beziehen, sind sie nicht mehr geringfügig beschäftigt. Mehr dazu und weiteren umfassenden Informationen rund um den Minijob in Deutschland, erhalten Sie auf 450-Euro-Jobs.de Unternehmen und Minijobber können auf 450-Euro-Jobs.de ihre Anzeigen direkt veröffentlichen. Um den hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden, erfolgt die Veröffentlichung der Anzeigen erst nach Redaktioneller Sichtung und werden dann für die Anzeigendauer von 30 Tagen freigegeben. Der Anzeigenpreis von nur 10,-€ beinhaltet auch das Werbebudget und fließt somit direkt in die Vermarktung Ihrer Anzeigen auf 450-Euro-Jobs.de Mit der Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro am 01.01.2013, wurde die Jobbörse 450-Euro-Jobs.de von Christian Wisniewski ins Leben gerufen und umgesetzt. Ziel ist und war es dabei, für Anbieter und Suchende neben der reinen Jobbörse, auch Informationen rund um das Thema des Nebenjobs zu schaffen. Mittlerweile ist 450-Euro-Jobs.de eine der zentralen Webseiten für Informationen und Jobangebote zu Minijobs in Deutschland.
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