Telekom verliert vor Gericht!
Datum: Montag, dem 06. Februar 2012
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Die Deutsche Telekom verlor eine Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte. Das Urteil vom 01.02.2012 mit dem Aktenzeichen 9 C 143/11 ist für alle wichtig, die eine unberechtigte Rechnung über die angebliche Nutzung von 0900er-Servicediensten erhalten haben. Verbraucheranwalt Thomas Hollweck aus Berlin übernahm die Verteidigung des Beklagten und gewann den Rechtsstreit.

Die Telekom erhob Klage, um die Zahlung von 987,04 Euro für die Nutzung von 0900er-Mehrwertdiensten vom Beklagten zu erreichen. Dieser hatte die von der Telekom behaupteten Sondernummern allerdings nie genutzt. Zudem hatte er bei seinem Festnetzanbieter eine 0900er-Sperre einrichten lassen. Alleine aus technischen Gründen konnte der Beklagte die 0900er-Nummern somit nie genutzt haben.

Dennoch bestand die Telekom auf einen Ausgleich der Forderungen. Sie trug vor Gericht vor, dass zwei Rechnungen über die Nutzung dieser Nummern existieren, und sich alleine aus diesem Grund schon eine Nutzung der 0900er-Mehrwertdienste ergeben müsse.

OpenPr.de: Die Deutsche Telekom verlor eine Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte. Das Urteil vom 01.02.2012 mit dem Aktenzeichen 9 C 143/11 ist für alle wichtig, die eine unberechtigte Rechnung über die angebliche Nutzung von 0900er-Servicediensten erhalten haben. Verbraucheranwalt Thomas Hollweck aus Berlin übernahm die Verteidigung des Beklagten und gewann den Rechtsstreit.

Die Telekom erhob Klage, um die Zahlung von 987,04 Euro für die Nutzung von 0900er-Mehrwertdiensten vom Beklagten zu erreichen. Dieser hatte die von der Telekom behaupteten Sondernummern allerdings nie genutzt. Zudem hatte er bei seinem Festnetzanbieter eine 0900er-Sperre einrichten lassen. Alleine aus technischen Gründen konnte der Beklagte die 0900er-Nummern somit nie genutzt haben.

Dennoch bestand die Telekom auf einen Ausgleich der Forderungen. Sie trug vor Gericht vor, dass zwei Rechnungen über die Nutzung dieser Nummern existieren, und sich alleine aus diesem Grund schon eine Nutzung der 0900er-Mehrwertdienste ergeben müsse.





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