Aktuelle Abmahnwelle: Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte für Ferchichi Künstlername Bushido!
Datum: Montag, dem 30. Januar 2012 Thema: Recht-Tipps
OpenPr.de: Im Zuge der jüngsten Abmahnwelle hat sich nun auch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus dem beschaulichen Linden mit neuer Munition eingedeckt!
So hat die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte erst vor wenigen Wochen einen Beschluss vor dem Landgericht Köln erwirkt, der den Provider, in diesem Fall die Unitymedia NRW GmbH, verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Anschlussinhaber zu erteilen, über deren Anschlüsse mutmaßlich das urheberrechtlich geschützte Werk „23“ des Herrn Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Bushido, anderen Nutzern von Peer-To-Peer Netzwerken zum Download angeboten wurde.
Die so ermittelten Anschlussinhaber werden nun nach und nach von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Ferchichi (Bushido) abgemahnt. Mit der Abmahnung wird von den Anschlussinhabern Unterlassung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten gefordert.
OpenPr.de: Im Zuge der jüngsten Abmahnwelle hat sich nun auch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus dem beschaulichen Linden mit neuer Munition eingedeckt!
So hat die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte erst vor wenigen Wochen einen Beschluss vor dem Landgericht Köln erwirkt, der den Provider, in diesem Fall die Unitymedia NRW GmbH, verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Anschlussinhaber zu erteilen, über deren Anschlüsse mutmaßlich das urheberrechtlich geschützte Werk „23“ des Herrn Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Bushido, anderen Nutzern von Peer-To-Peer Netzwerken zum Download angeboten wurde.
Die so ermittelten Anschlussinhaber werden nun nach und nach von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Ferchichi (Bushido) abgemahnt. Mit der Abmahnung wird von den Anschlussinhabern Unterlassung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten gefordert.
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