Neues Patientenrechtegesetz: Bürokratie statt Vertrauen?
Datum: Freitag, dem 27. Januar 2012
Thema: Recht-Frage


Hessens Zahnärzte stehen Referentenentwurf kritisch gegenüber!

Frankfurt, Januar 2012: Am Montag den 16. Januar 2012 haben Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihren gemeinsamen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes wurden nicht nur vonseiten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) kritisch beurteilt. Auch die Landeszahnärztekammer Hessen sieht durch das Gesetz eine Mehrbelastung durch unnötige Bürokratie auf die Hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zukommen.

Die Besonderheiten des Verhältnisses von Zahnarzt und Patient werden durch den Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Beratung über die individuellen Therapiemöglichkeiten und Aufklärung über Kosten der zahnmedizinischen Behandlung sowie über deren etwaige Risiken sind integraler Bestandteil dieser Beziehung. Die durch seriöse wissenschaftliche Studien wie die neue Imagestudie des Instituts der deutschen Zahnärzte (IDZ) belegbare Zufriedenheit der Patienten mit ihrem Zahnarzt gründet auf dieser grundlegenden Transparenz.

Hessens Zahnärzte stehen Referentenentwurf kritisch gegenüber!

Frankfurt, Januar 2012: Am Montag den 16. Januar 2012 haben Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihren gemeinsamen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes wurden nicht nur vonseiten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) kritisch beurteilt. Auch die Landeszahnärztekammer Hessen sieht durch das Gesetz eine Mehrbelastung durch unnötige Bürokratie auf die Hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zukommen.

Die Besonderheiten des Verhältnisses von Zahnarzt und Patient werden durch den Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Beratung über die individuellen Therapiemöglichkeiten und Aufklärung über Kosten der zahnmedizinischen Behandlung sowie über deren etwaige Risiken sind integraler Bestandteil dieser Beziehung. Die durch seriöse wissenschaftliche Studien wie die neue Imagestudie des Instituts der deutschen Zahnärzte (IDZ) belegbare Zufriedenheit der Patienten mit ihrem Zahnarzt gründet auf dieser grundlegenden Transparenz.





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