Befristete Arbeitszeit auf Dauer ist erlaubt!
Datum: Freitag, dem 27. Januar 2012
Thema: Recht-News


Mehrfache Arbeitsverträge auf Zeit sind nicht unbedingt gesetzeswidrig!

Wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt ist die wiederholte Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig. So entschied der Europäische Gerichtshof, nachdem eine Frau Klage beim Bundesarbeitsgericht eingereicht hatte.

Die Frau war von 1996 bis 2007 in einem Arbeitsverhältnis mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, für das sie insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge unterschrieb. Jeweils wurde sie als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt und klagte nach elf Jahren schließlich beim Bundesarbeitsgericht auf Festanstellung, welches es dann vor die EU-Richter brachte.

Diese entschieden, dass wegen wiederkehrendem Vertretungsbedarf auch Arbeitsverträge (http://www.whichwaytopay.de/berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung.asp) auf Zeit mehrfach hintereinander verlängert werden dürfen, auch wenn sich der Bedarf als ständig herausstellt.

Ob im Einzelfall die Tatsache eines sachlichen Grundes vorliegt habe aber, so die EU-Richter, haben aber die nationalen Behörden zu entscheiden. Alle Umstände müssten berücksichtigt werden. Argument der Klägerin war, dass nach elf Jahren nicht von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gesprochen werden kann. Zahl und Gesamtdauer der Verträge müssten bei einer Entscheidung in Betracht gezogen werden, aber wenn ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen mit befristeten Verträgen deckt, wäre das rechtlich gesehen nicht von vorne herein kein "sachlicher Grund".

Mehrfache Arbeitsverträge auf Zeit sind nicht unbedingt gesetzeswidrig!

Wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt ist die wiederholte Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig. So entschied der Europäische Gerichtshof, nachdem eine Frau Klage beim Bundesarbeitsgericht eingereicht hatte.

Die Frau war von 1996 bis 2007 in einem Arbeitsverhältnis mit der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, für das sie insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge unterschrieb. Jeweils wurde sie als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt und klagte nach elf Jahren schließlich beim Bundesarbeitsgericht auf Festanstellung, welches es dann vor die EU-Richter brachte.

Diese entschieden, dass wegen wiederkehrendem Vertretungsbedarf auch Arbeitsverträge (http://www.whichwaytopay.de/berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung.asp) auf Zeit mehrfach hintereinander verlängert werden dürfen, auch wenn sich der Bedarf als ständig herausstellt.

Ob im Einzelfall die Tatsache eines sachlichen Grundes vorliegt habe aber, so die EU-Richter, haben aber die nationalen Behörden zu entscheiden. Alle Umstände müssten berücksichtigt werden. Argument der Klägerin war, dass nach elf Jahren nicht von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gesprochen werden kann. Zahl und Gesamtdauer der Verträge müssten bei einer Entscheidung in Betracht gezogen werden, aber wenn ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen mit befristeten Verträgen deckt, wäre das rechtlich gesehen nicht von vorne herein kein "sachlicher Grund".





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=762