Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012!
Datum: Freitag, dem 20. Januar 2012
Thema: Recht-Infos


Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen HypoVereinsbank eine Vielzahl von Klagen beim Landgericht München I eingereicht, um Schadensersatz und Freistellung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Swap-Verträgen geltend zu machen.

Der damaligen HypoVereinsbank wird in diesen Verfahren vorgeworfen, dass sie im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Kaufempfehlungen ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten erheblich und vorsätzlich verletzt hat. Die ihren Kunden empfohlenen Swapgeschäfte waren - so der Vorwurf - weder anlegergerecht noch erfolgte im Zusammenhang mit den Verkaufsgesprächen eine objektgerechte Beratung.

Laut Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger verfolgte die HypoVereinsbank bei Abschluss dieser Geschäfte nicht vorrangig die Interessen ihrer Kunden, sondern war allem voran auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht. Aus diesem Grund wurden die bei diesen Geschäften drohenden finanziellen Risiken - so die Schilderung der betroffenen Mandanten - ihnen gegenüber verharmlost und bagatellisiert.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen HypoVereinsbank eine Vielzahl von Klagen beim Landgericht München I eingereicht, um Schadensersatz und Freistellung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Swap-Verträgen geltend zu machen.

Der damaligen HypoVereinsbank wird in diesen Verfahren vorgeworfen, dass sie im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Kaufempfehlungen ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten erheblich und vorsätzlich verletzt hat. Die ihren Kunden empfohlenen Swapgeschäfte waren - so der Vorwurf - weder anlegergerecht noch erfolgte im Zusammenhang mit den Verkaufsgesprächen eine objektgerechte Beratung.

Laut Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger verfolgte die HypoVereinsbank bei Abschluss dieser Geschäfte nicht vorrangig die Interessen ihrer Kunden, sondern war allem voran auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht. Aus diesem Grund wurden die bei diesen Geschäften drohenden finanziellen Risiken - so die Schilderung der betroffenen Mandanten - ihnen gegenüber verharmlost und bagatellisiert.





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