Mario Ohoven, Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW): Der Erbschaftsteuer-Kompromiss ist zum Scheitern verurteilt - die Erbschaftsteuer gehört ersatzlos gestrichen!
Datum: Samstag, dem 24. September 2016
Thema: Recht-News


Mario Ohoven zum Erbschaftsteuer-Kompromiss:

Berlin (ots) - Zu dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:

"Der Mittelstand ist von dem faulen Kompromiss zur Erbschaftsteuer enttäuscht. Der Kompromiss ist zum Scheitern verurteilt. Es ist zu erwarten, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Auch die nachgebesserte Version ist ungerecht und unsozial, weil alles, was mit der Erbschaftsteuer belegt wird, schon zuvor doppelt und dreifach versteuert worden ist.

Der Mittelstand bleibt dabei: Die Erbschaftsteuer gehört ersatzlos gestrichen. Die zweitbeste Lösung wäre es, sie so auf die Bundesländer zu übertragen, dass diese sie in einer Art Steuerwettbewerb untereinander abschaffen können.

Die dritte denkbare Variante ist die Einführung einer nachgelagerten Erbschaftsteuer, die erst beim Verkauf des Betriebs oder von Unternehmensanteilen durch den Erben greift."

Pressekontakt:

Eberhard Vogt
Pressesprecher
030 533206-20
eberhard.vogt@bvmw.de

Mehr Gerechtigkeit? - Das bedeutet der Erbschaftsteuer-Kompromiss 22.9.2016 (Youtube-Video, ZG, Standard-YouTube-Lizenz, 22.09.2016):

"Nach jahrelangen Verhandlungen steht der Kompromiss zur Erbschaftsteuer. Auf den letzten Drücker einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die neuen Regeln. Doch was bedeutet die Einigung? Ein Überblick."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51921/3437301, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Mario Ohoven zum Erbschaftsteuer-Kompromiss:

Berlin (ots) - Zu dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:

"Der Mittelstand ist von dem faulen Kompromiss zur Erbschaftsteuer enttäuscht. Der Kompromiss ist zum Scheitern verurteilt. Es ist zu erwarten, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Auch die nachgebesserte Version ist ungerecht und unsozial, weil alles, was mit der Erbschaftsteuer belegt wird, schon zuvor doppelt und dreifach versteuert worden ist.

Der Mittelstand bleibt dabei: Die Erbschaftsteuer gehört ersatzlos gestrichen. Die zweitbeste Lösung wäre es, sie so auf die Bundesländer zu übertragen, dass diese sie in einer Art Steuerwettbewerb untereinander abschaffen können.

Die dritte denkbare Variante ist die Einführung einer nachgelagerten Erbschaftsteuer, die erst beim Verkauf des Betriebs oder von Unternehmensanteilen durch den Erben greift."

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Mehr Gerechtigkeit? - Das bedeutet der Erbschaftsteuer-Kompromiss 22.9.2016 (Youtube-Video, ZG, Standard-YouTube-Lizenz, 22.09.2016):

"Nach jahrelangen Verhandlungen steht der Kompromiss zur Erbschaftsteuer. Auf den letzten Drücker einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die neuen Regeln. Doch was bedeutet die Einigung? Ein Überblick."



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