Strafbarkeit des Versuchs bei mehraktigem Tatplan!
Datum: Montag, dem 16. Januar 2012
Thema: Recht-News


Strafrecht - Strafbarkeit des Versuchs bei mehraktigem Tatplan / Zur Frage der Versuchsstrafbarkeit im Rahmen des Betrugstatbestands!

In seinem Beschluss vom 12.01.2011 (Az: 1 StR 540/10) hatte der BGH die Frage zu klären, wann der Täter sich eines versuchten Betruges im Versuch strafbar macht.

Der Angeklagte als Hausmeister für eine alte Dame (Geschädigte) gearbeitet. Nach einem Unfall der Geschädigten war der Angeklagte dann als Pfleger gegen Entgelt für diese tätig und kümmerte sich fortan um deren Verpflegung und Pflege. Der Angeklagte schlug der Geschädigten schließlich vor, diese möge ihm doch ihr Grundstück überlassen, er werde ihr garantieren, dass sie weiterhin dort wohnen könne und er sie auch weiterhin pflegen werde.

"Bewusst wahrheitswidrig" spiegelte der Angeklagte der Geschädigten vor, es würden dann Schenkungssteuer von 150.000 EUR entstehen. Tatsächlich wusste er, dass die Steuer viel niedriger war.

Strafrecht - Strafbarkeit des Versuchs bei mehraktigem Tatplan / Zur Frage der Versuchsstrafbarkeit im Rahmen des Betrugstatbestands!

In seinem Beschluss vom 12.01.2011 (Az: 1 StR 540/10) hatte der BGH die Frage zu klären, wann der Täter sich eines versuchten Betruges im Versuch strafbar macht.

Der Angeklagte als Hausmeister für eine alte Dame (Geschädigte) gearbeitet. Nach einem Unfall der Geschädigten war der Angeklagte dann als Pfleger gegen Entgelt für diese tätig und kümmerte sich fortan um deren Verpflegung und Pflege. Der Angeklagte schlug der Geschädigten schließlich vor, diese möge ihm doch ihr Grundstück überlassen, er werde ihr garantieren, dass sie weiterhin dort wohnen könne und er sie auch weiterhin pflegen werde.

"Bewusst wahrheitswidrig" spiegelte der Angeklagte der Geschädigten vor, es würden dann Schenkungssteuer von 150.000 EUR entstehen. Tatsächlich wusste er, dass die Steuer viel niedriger war.





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