Aufwand für Effizienzgewinn durch E-Bilanz tragen die Steuerpflichtigen!
Datum: Montag, dem 16. Januar 2012
Thema: Recht-Infos


Mittelständische Unternehmen müssen 700 Felder mehr ausfüllen als nach den handelsrechtlichen Vorschriften gefordert!

Bilanzierende Unternehmen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die E-Bilanz zwingt Unternehmen dazu, erhebliche Anpassungen in ihren Prozessen und ihrer Unternehmensbuchhaltung vorzunehmen.

Zwar sind seitens der Finanzverwaltung viele Fragen nicht abschließend geklärt - z. B., in welchem Detaillierungsgrad die Daten erhoben werden müssen, dennoch rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, dazu, die Umstellung schon jetzt vorzubereiten, da ansonsten die Zeit knapp werden dürfte.

"Der Entwurf eines sogenannten BMF-Schreibens vom 31.08.2010, dabei handelt es sich um eine "Auslegung" des Bundesministers der Finanzen zur Erläuterung des Gesetzestextes, listet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung sowie die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz als Mindestdaten für Gesellschaften auf, die zukünftig übermittelt werden müssen.

Mittelständische Unternehmen müssen 700 Felder mehr ausfüllen als nach den handelsrechtlichen Vorschriften gefordert!

Bilanzierende Unternehmen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die E-Bilanz zwingt Unternehmen dazu, erhebliche Anpassungen in ihren Prozessen und ihrer Unternehmensbuchhaltung vorzunehmen.

Zwar sind seitens der Finanzverwaltung viele Fragen nicht abschließend geklärt - z. B., in welchem Detaillierungsgrad die Daten erhoben werden müssen, dennoch rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, dazu, die Umstellung schon jetzt vorzubereiten, da ansonsten die Zeit knapp werden dürfte.

"Der Entwurf eines sogenannten BMF-Schreibens vom 31.08.2010, dabei handelt es sich um eine "Auslegung" des Bundesministers der Finanzen zur Erläuterung des Gesetzestextes, listet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung sowie die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz als Mindestdaten für Gesellschaften auf, die zukünftig übermittelt werden müssen.





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