Thomas Jarzombek (CDU), CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das EuGH-Urteil bestätigt das Ende der WLAN-Störerhaftung: WLAN-Anbieter haften grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen Dritter!
Datum: Donnerstag, dem 15. September 2016
Thema: Recht-News


Thomas Jarzombek zum EuGH-Urteil zur WLAN-Störerhaftung:

Berlin (ots) - WLAN-Anbieter haftet grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen Dritter

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Donnerstag das lange erwartete Urteil zur WLAN-Störerhaftung im Fall McFadden gegen Sony Entertainment gesprochen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

"Das heutige Urteil bestätigt, dass auch WLAN-Anbieter von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter befreit sind:

Nach der E-Commerce Richtlinie haften sie demnach nicht als Störer für rechtswidrige Handlungen Dritter, wenn sie die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Vermittelt ein WLAN-Anbieter Informationen nur, entsteht für den Urheberrechtsinhaber kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Urheberrechtsverletzung durch Dritte im WLAN festgestellt wird. Auch die für das Schadensersatzbegehren aufgewandten Abmahn- oder Gerichtskosten können nicht verlangt werden.

Damit bestätigt der EuGH endgültig die Schlussfolgerungen der deutschen Gesetzesänderung im Telemediengesetz (TMG), die Ende Juli in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig bleibt es laut EuGH möglich, eine gerichtliche Anordnung zu beantragen, die einem Anbieter aufgibt, Urheberrechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern.

Zur Sicherung des Anschlusses zieht der Gerichtshof auch ein Passwort in Betracht.

Gleichzeitig stellt er aber fest, dass nach der E-Commerce Richtlinie Maßnahmen, die auf eine Überwachung der Kommunikation abzielen oder die in der Abschaltung des Anschlusses bestünden, nicht geeignet sein können, die einander widerstreitenden Rechte in Einklang zu bringen.

Das Landgericht München muss den vorliegenden Fall jetzt unter Berücksichtigung des EU-Urteils abschließen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir, dass das heutige Urteil unsere Gesetzesnovelle zur Verbreitung offener WLAN-Netze stützt."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

(Weitere interessante Infos zu Flatrates / zum Internet-Zugang gibt es hier: http://www.flatrate-central.de/modules.php?name=News&file=topics&op=newindex&topicid=1.)

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3431156, Autor siehe obiger Artikel.

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Thomas Jarzombek zum EuGH-Urteil zur WLAN-Störerhaftung:

Berlin (ots) - WLAN-Anbieter haftet grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen Dritter

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Donnerstag das lange erwartete Urteil zur WLAN-Störerhaftung im Fall McFadden gegen Sony Entertainment gesprochen.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

"Das heutige Urteil bestätigt, dass auch WLAN-Anbieter von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter befreit sind:

Nach der E-Commerce Richtlinie haften sie demnach nicht als Störer für rechtswidrige Handlungen Dritter, wenn sie die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Vermittelt ein WLAN-Anbieter Informationen nur, entsteht für den Urheberrechtsinhaber kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine Urheberrechtsverletzung durch Dritte im WLAN festgestellt wird. Auch die für das Schadensersatzbegehren aufgewandten Abmahn- oder Gerichtskosten können nicht verlangt werden.

Damit bestätigt der EuGH endgültig die Schlussfolgerungen der deutschen Gesetzesänderung im Telemediengesetz (TMG), die Ende Juli in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig bleibt es laut EuGH möglich, eine gerichtliche Anordnung zu beantragen, die einem Anbieter aufgibt, Urheberrechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern.

Zur Sicherung des Anschlusses zieht der Gerichtshof auch ein Passwort in Betracht.

Gleichzeitig stellt er aber fest, dass nach der E-Commerce Richtlinie Maßnahmen, die auf eine Überwachung der Kommunikation abzielen oder die in der Abschaltung des Anschlusses bestünden, nicht geeignet sein können, die einander widerstreitenden Rechte in Einklang zu bringen.

Das Landgericht München muss den vorliegenden Fall jetzt unter Berücksichtigung des EU-Urteils abschließen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir, dass das heutige Urteil unsere Gesetzesnovelle zur Verbreitung offener WLAN-Netze stützt."

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3431156, Autor siehe obiger Artikel.

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