Neues Testamentsregister ab 01.01.2012!
Datum: Mittwoch, dem 04. Januar 2012
Thema: Recht-Tipps


OpenPr.de: Fachanwälte vom Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten raten zur Nutzung der neuen Einrichtung!

Ab Januar 2012 gibt es ein neues zentrales Testamentsregister für ganz Deutschland. Darauf macht das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) aufmerksam. Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München und NDEEX-Vorstand, empfiehlt allen Menschen, die einen „Letzten Willen“ eigenhändig zu Papier gebracht haben oder dies beabsichtigen, das neue elektronische Testamentsregister der Bundesnotarkammer zu nutzen.

Testamente oft nicht auffindbar:

Laut Klinger beseitigt das Register ein Problem, das in der Vergangenheit immer wieder auftrat: „Ein gültiges und selbst erstelltes Testament wurde überhaupt nicht oder viel zu spät aufgefunden.“ Aber selbst dann, wenn ein selbst geschriebenes Testament bei einem Nachlassgericht hinterlegt worden ist, dauert es bis jetzt oft viel zu lange, bis die bei mehreren Tausend Standesämtern und der „Hauptkartei für Testamente“ am Berliner Amtsgericht registrierten Dokumente aufgefunden, angefordert und bei dem für einen Sterbefall zuständigen und von dem Hinterlegungsort abweichenden Nachlassgericht eingetroffen sind. „Aufwändige Recherchen führen oft erst nach Wochen oder gar Monaten zum Ziel“, so Anwalt Klinger. Hier schaffe das neue elektronische Testamentsregister „Abhilfe“, sagt der Erbrechtsexperte.

OpenPr.de: Fachanwälte vom Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten raten zur Nutzung der neuen Einrichtung!

Ab Januar 2012 gibt es ein neues zentrales Testamentsregister für ganz Deutschland. Darauf macht das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) aufmerksam. Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München und NDEEX-Vorstand, empfiehlt allen Menschen, die einen „Letzten Willen“ eigenhändig zu Papier gebracht haben oder dies beabsichtigen, das neue elektronische Testamentsregister der Bundesnotarkammer zu nutzen.

Testamente oft nicht auffindbar:

Laut Klinger beseitigt das Register ein Problem, das in der Vergangenheit immer wieder auftrat: „Ein gültiges und selbst erstelltes Testament wurde überhaupt nicht oder viel zu spät aufgefunden.“ Aber selbst dann, wenn ein selbst geschriebenes Testament bei einem Nachlassgericht hinterlegt worden ist, dauert es bis jetzt oft viel zu lange, bis die bei mehreren Tausend Standesämtern und der „Hauptkartei für Testamente“ am Berliner Amtsgericht registrierten Dokumente aufgefunden, angefordert und bei dem für einen Sterbefall zuständigen und von dem Hinterlegungsort abweichenden Nachlassgericht eingetroffen sind. „Aufwändige Recherchen führen oft erst nach Wochen oder gar Monaten zum Ziel“, so Anwalt Klinger. Hier schaffe das neue elektronische Testamentsregister „Abhilfe“, sagt der Erbrechtsexperte.





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