Einspruch: Steuerbescheide sind genau zu prüfen!
Datum: Mittwoch, dem 07. Dezember 2011
Thema: Recht-Tipps


Eine hohe Zahl von Steuerbescheiden ist fehlerhaft oder schlichtweg falsch berechnet, häufig zu Ungunsten des Steuerzahlers, so das Portal Finanz.de. Daher sollten die Bescheide sofort nach Erhalt geprüft werden, um gegebenenfalls fristgerecht Einspruch zu erheben, um Steuern erstattet zu bekommen.

Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann jeder Steuerzahler vorgehen, in dem er innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei seinem zuständigen Finanzamt erhebt. Darauf weist das Portal Finanz.de hin.

Sobald der Steuerbescheid vorliegt, sollte geprüft werden, ob alle gemachten Angaben und Beträge mit den Zahlen auf der Steuererklärung übereinstimmen. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob der Finanzbeamte alle Freibeträge korrekt eingeräumt hat. Zu überprüfen gilt es auch, ob alle absetzbaren Kosten berücksichtigt wurden, raten die Experten von Finanz.de (http://www.finanz.de).

Eine hohe Zahl von Steuerbescheiden ist fehlerhaft oder schlichtweg falsch berechnet, häufig zu Ungunsten des Steuerzahlers, so das Portal Finanz.de. Daher sollten die Bescheide sofort nach Erhalt geprüft werden, um gegebenenfalls fristgerecht Einspruch zu erheben, um Steuern erstattet zu bekommen.

Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann jeder Steuerzahler vorgehen, in dem er innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei seinem zuständigen Finanzamt erhebt. Darauf weist das Portal Finanz.de hin.

Sobald der Steuerbescheid vorliegt, sollte geprüft werden, ob alle gemachten Angaben und Beträge mit den Zahlen auf der Steuererklärung übereinstimmen. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob der Finanzbeamte alle Freibeträge korrekt eingeräumt hat. Zu überprüfen gilt es auch, ob alle absetzbaren Kosten berücksichtigt wurden, raten die Experten von Finanz.de (http://www.finanz.de).





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