Kündigungswelle bei Opel!
Datum: Dienstag, dem 06. Dezember 2011
Thema: Recht-Infos


Die Adam Opel AG soll bis zum Jahresende 1.800 Arbeitsplätze in Bochum abbauen. Was erwartet die betroffenen Arbeitnehmer von Opel? Was ist ihnen zu raten? Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen!

Das Onlineportal Der Westen und Ruhrnachrichten.de berichteten jüngst über einen geplanten Stellenabbau im Bochumer Werk von Opel. Das Portal berichtet, dass bereits 78 Änderungskündigungen ausgesprochen wurden, gegen die viele Arbeitnehmer von Opel von dem Bochumer Arbeitsgericht geklagt haben. Im Laufe des Jahres sollen zahlreiche weitere Arbeitnehmer eine Änderungskündigung erhalten, in dem die Arbeitnehmer in das Rüsselsheimer Werk von Opel zwangsversetzt werden sollen. Alternativ wird den Mitarbeitern auch eine Abfindung angeboten dafür, dass die Arbeitnehmer freiwillig das Unternehmen verlassen. Unklar ist bislang, ob es auch zu betriebsbedingte Kündigungen kommen kann.

Unternehmen gehen bei einer Reduzierung der Belegschaft in dieser Größe oft wie folgt vor:

Entweder Opel spricht Beendigungskündigungen oder so genannte Änderungskündigungen aus. Beide sind grundsätzlich nur aus betriebsbedingten Gründen zulässig.

Die Adam Opel AG soll bis zum Jahresende 1.800 Arbeitsplätze in Bochum abbauen. Was erwartet die betroffenen Arbeitnehmer von Opel? Was ist ihnen zu raten? Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen!

Das Onlineportal Der Westen und Ruhrnachrichten.de berichteten jüngst über einen geplanten Stellenabbau im Bochumer Werk von Opel. Das Portal berichtet, dass bereits 78 Änderungskündigungen ausgesprochen wurden, gegen die viele Arbeitnehmer von Opel von dem Bochumer Arbeitsgericht geklagt haben. Im Laufe des Jahres sollen zahlreiche weitere Arbeitnehmer eine Änderungskündigung erhalten, in dem die Arbeitnehmer in das Rüsselsheimer Werk von Opel zwangsversetzt werden sollen. Alternativ wird den Mitarbeitern auch eine Abfindung angeboten dafür, dass die Arbeitnehmer freiwillig das Unternehmen verlassen. Unklar ist bislang, ob es auch zu betriebsbedingte Kündigungen kommen kann.

Unternehmen gehen bei einer Reduzierung der Belegschaft in dieser Größe oft wie folgt vor:

Entweder Opel spricht Beendigungskündigungen oder so genannte Änderungskündigungen aus. Beide sind grundsätzlich nur aus betriebsbedingten Gründen zulässig.





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