Anlegern droht Verjährung!
Datum: Dienstag, dem 06. Dezember 2011
Thema: Recht-Tipps


Viele Ansprüche geschädigter Fonds-Anleger verjähren Ende 2011, Betroffene sollten jetzt handeln!

In den vergangenen Jahren mussten viele Anleger unterschiedlicher Anlagen enorme Verluste hinnehmen. Betroffen waren Anleger diverser Anlageformen, wie offene und geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsfonds.
Etliche Anleger haben ihren Schaden bislang hingenommen, dabei stehen die Chancen oftmals nicht schlecht, Schadensersatzansprüche gegen die fondsvermittelnde Bank bzw. den Fondsinitiator geltend zu machen und sich hierdurch schadlos halten zu können. Denn in vielen Fällen kann eine Falschberatung vorliegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.

In der Summe der Anleger geht es um mögliche Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe!

Aber: bei vielen Betroffenen ist schnelles Handeln gefragt, weil Ende des Jahres Verjährung droht! Grund hierfür ist die Änderung der gesetzlichen Verjährungsregeln. Nach der 2002 in Kraft getretenen Regelung verjähren auch Ansprüche aus Fondszeichnungen, die vor dem 01.01.2002 getätigt wurden, zum Ende des Jahres 2011. Ist Verjährung erstmal eingetreten, sind tatsächlich bestehende Ansprüche nicht mehr durchsetzbar, wenn sich der Anspruchsgegner hierauf beruft.

Viele Ansprüche geschädigter Fonds-Anleger verjähren Ende 2011, Betroffene sollten jetzt handeln!

In den vergangenen Jahren mussten viele Anleger unterschiedlicher Anlagen enorme Verluste hinnehmen. Betroffen waren Anleger diverser Anlageformen, wie offene und geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsfonds.
Etliche Anleger haben ihren Schaden bislang hingenommen, dabei stehen die Chancen oftmals nicht schlecht, Schadensersatzansprüche gegen die fondsvermittelnde Bank bzw. den Fondsinitiator geltend zu machen und sich hierdurch schadlos halten zu können. Denn in vielen Fällen kann eine Falschberatung vorliegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.

In der Summe der Anleger geht es um mögliche Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe!

Aber: bei vielen Betroffenen ist schnelles Handeln gefragt, weil Ende des Jahres Verjährung droht! Grund hierfür ist die Änderung der gesetzlichen Verjährungsregeln. Nach der 2002 in Kraft getretenen Regelung verjähren auch Ansprüche aus Fondszeichnungen, die vor dem 01.01.2002 getätigt wurden, zum Ende des Jahres 2011. Ist Verjährung erstmal eingetreten, sind tatsächlich bestehende Ansprüche nicht mehr durchsetzbar, wenn sich der Anspruchsgegner hierauf beruft.





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