Ruhestörung durch Baulärm: Welche Rechte haben Mieter?
Datum: Donnerstag, dem 25. August 2011
Thema: Recht-Frage


OpenPr.de: Wer als Mieter über Monate hinweg Bauarbeiten ertragen muss, darf in vielen Fällen die Miete kürzen. Entscheidend sind Zeit, Ort und das Ausmaß der Lärmquelle, weiß das Immobilienportal immowelt.de.

Nürnberg, 25. August 2011. Lärm durch Presslufthammer, Lastenkran oder Motorsäge: Anhaltende Bauarbeiten im Haus oder in der Nachbarschaft mindern die Wohnqualität. Was Mieter gegen diese Mängel tun können, erklärt immowelt.de.

Mängel beim Vermieter anzeigen: Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung in einem mängelfreien Zustand zu erhalten. Tritt ein Mangel wie Dauerlärm auf, muss der Vermieter vom Mieter benachrichtigt werden. Nur so kann er reagieren und die Lärmquelle innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Tut er das nicht, kann der Mieter die Miete kürzen.

OpenPr.de: Wer als Mieter über Monate hinweg Bauarbeiten ertragen muss, darf in vielen Fällen die Miete kürzen. Entscheidend sind Zeit, Ort und das Ausmaß der Lärmquelle, weiß das Immobilienportal immowelt.de.

Nürnberg, 25. August 2011. Lärm durch Presslufthammer, Lastenkran oder Motorsäge: Anhaltende Bauarbeiten im Haus oder in der Nachbarschaft mindern die Wohnqualität. Was Mieter gegen diese Mängel tun können, erklärt immowelt.de.

Mängel beim Vermieter anzeigen: Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung in einem mängelfreien Zustand zu erhalten. Tritt ein Mangel wie Dauerlärm auf, muss der Vermieter vom Mieter benachrichtigt werden. Nur so kann er reagieren und die Lärmquelle innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Tut er das nicht, kann der Mieter die Miete kürzen.





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