Bundesfinanzhof verbessert Abzugsmöglichkeiten für Ausbildungskosten!
Datum: Donnerstag, dem 25. August 2011
Thema: Recht-News


Erstausbildung steuerlich abzugsfähig!

Die Kosten für eine erste Ausbildung oder ein Erststudium können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes als vorweggenommene Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wie die D.A.S. mitteilte, ist Voraussetzung, dass die Ausbildung eng mit dem später ausgeübten Beruf zusammenhängt.
(Bundesfinanzhof, Az. VI R 7/10)

Hintergrundinformation: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) sagt, dass Ausgaben für die berufliche Aus- und Weiterbildung als Werbungskosten anzusehen sind - damit verringern sie das zu versteuernde Einkommen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, ein Einkommen erzielen zu können ("erwerben"), zu sichern und zu erhalten. Sie müssen durch den Beruf verursacht worden sein.

Erstausbildung steuerlich abzugsfähig!

Die Kosten für eine erste Ausbildung oder ein Erststudium können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes als vorweggenommene Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wie die D.A.S. mitteilte, ist Voraussetzung, dass die Ausbildung eng mit dem später ausgeübten Beruf zusammenhängt.
(Bundesfinanzhof, Az. VI R 7/10)

Hintergrundinformation: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) sagt, dass Ausgaben für die berufliche Aus- und Weiterbildung als Werbungskosten anzusehen sind - damit verringern sie das zu versteuernde Einkommen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, ein Einkommen erzielen zu können ("erwerben"), zu sichern und zu erhalten. Sie müssen durch den Beruf verursacht worden sein.





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