Landgericht Lüneburg wertet GPS-Observation als Straftat!
Datum: Freitag, dem 12. August 2011 Thema: Recht-News
Polizei beschlagnahmte GPS-Sender einer Detektei und der Fall landete vor Gericht!
Eine Detektei hatte für einen Kunden einen GPS-Sender am Auto der ahnungslosen, zu observierenden Zielperson angebracht. Bei einem Werkstattbesuch fiel die Wanze auf. Die Polizei beschlagnahmte den Sender, worauf die Detektei Widerspruch einlegte und somit die Angelegenheit vor Gericht ging.
Das Ergebnis: Das Landgericht Lüneburg wertet die GPS-Observation als unbefugte Verarbeitung von Daten. Die Richter sehen einen klaren Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Nicht nur der Staat, sondern auch ein Detektiv müsse dieses Recht achten, sofern mit der Überwachung in wesentliche Teile der Lebensgestaltung eingegriffen wird.
Die kommerzielle, heimliche GPS Observation ist damit strafbar geworden.
Polizei beschlagnahmte GPS-Sender einer Detektei und der Fall landete vor Gericht!
Eine Detektei hatte für einen Kunden einen GPS-Sender am Auto der ahnungslosen, zu observierenden Zielperson angebracht. Bei einem Werkstattbesuch fiel die Wanze auf. Die Polizei beschlagnahmte den Sender, worauf die Detektei Widerspruch einlegte und somit die Angelegenheit vor Gericht ging.
Das Ergebnis: Das Landgericht Lüneburg wertet die GPS-Observation als unbefugte Verarbeitung von Daten. Die Richter sehen einen klaren Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Nicht nur der Staat, sondern auch ein Detektiv müsse dieses Recht achten, sofern mit der Überwachung in wesentliche Teile der Lebensgestaltung eingegriffen wird.
Die kommerzielle, heimliche GPS Observation ist damit strafbar geworden.
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