Keine Miniröcke, Bermudashorts oder Badelatschen in Räumen von Banken und Versicherungen!
Datum: Freitag, dem 12. August 2011
Thema: Recht-Tipps


Arbeitnehmer müssen den Dresscode in Ihrem Unternehmen auch bei sommerlichen Höchsttemperaturen einhalten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.

Auch bei tropischer Hitze dürfen Mitarbeiter den in einer Firma üblichen Dresscode nicht ohne weiteres verletzen. Es ist also dringend davor zu warnen, in konservativen Unternehmen wie Banken und Versicherungen Hitze bedingt in legerer Kleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen. Umgekehrt sind die Unternehmen verpflichtet, Schutzvorkehrungen gegen übermäßige Hitze am Arbeitsplatz zu treffen.

Nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, insoweit geeignete Schutzvorkehrungen vorzunehmen.

Auch wenn die Temperatur noch so hoch ist, darf der Arbeitnehmer sich nicht hitzefrei nehmen. Derartige Selbstbeurlaubungen können eine (fristlose) Kündigung nach sich ziehen. Schwangere und stillende Mütter sollten sich im Falle übermäßiger Hitze am Arbeitsplatz ein ärztliches Attest besorgen, dass eine bestimmte Raumtemperatur fordert.

Arbeitnehmer müssen den Dresscode in Ihrem Unternehmen auch bei sommerlichen Höchsttemperaturen einhalten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin.

Auch bei tropischer Hitze dürfen Mitarbeiter den in einer Firma üblichen Dresscode nicht ohne weiteres verletzen. Es ist also dringend davor zu warnen, in konservativen Unternehmen wie Banken und Versicherungen Hitze bedingt in legerer Kleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen. Umgekehrt sind die Unternehmen verpflichtet, Schutzvorkehrungen gegen übermäßige Hitze am Arbeitsplatz zu treffen.

Nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, insoweit geeignete Schutzvorkehrungen vorzunehmen.

Auch wenn die Temperatur noch so hoch ist, darf der Arbeitnehmer sich nicht hitzefrei nehmen. Derartige Selbstbeurlaubungen können eine (fristlose) Kündigung nach sich ziehen. Schwangere und stillende Mütter sollten sich im Falle übermäßiger Hitze am Arbeitsplatz ein ärztliches Attest besorgen, dass eine bestimmte Raumtemperatur fordert.





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