Gläubiger oft fassungslos: Schuldner arbeitet nach Insolvenz unter der alten Anschrift weiter!
Datum: Donnerstag, dem 04. August 2011 Thema: Recht-Tipps
OpenPr.de: Inkassounternehmen aus Bremen rät zur Prüfung!
Erfährt ein Unternehmer von der Insolvenz seines Kunden, steht er als Gläubiger vor der Frage nach den Möglichkeiten, dennoch an sein Geld zu gelangen.
„Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, auch den kleinsten Realisierungsmöglichkeiten konsequent nachzugehen“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
„Meistens bestehen gleich mehrere Möglichkeiten den drohenden Totalverlust der Forderung doch noch abzuwenden. An die Möglichkeit, zum Beispiel etwaige Nachfolgegesellschaften für die Altverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denken dabei nur wenige Gläubiger. Eine sorgfältigen Prüfung des Sachverhaltes durch einen Anwalt oder ein speziell geschultes Inkassounternehmen ist daher auf jeden Fall anzuraten. Denn es gilt ja auch, die Gläubiger durch Forderungsverluste selbst vor Engpässen zu bewahren“, so Drumann weiter.
OpenPr.de: Inkassounternehmen aus Bremen rät zur Prüfung!
Erfährt ein Unternehmer von der Insolvenz seines Kunden, steht er als Gläubiger vor der Frage nach den Möglichkeiten, dennoch an sein Geld zu gelangen.
„Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, auch den kleinsten Realisierungsmöglichkeiten konsequent nachzugehen“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
„Meistens bestehen gleich mehrere Möglichkeiten den drohenden Totalverlust der Forderung doch noch abzuwenden. An die Möglichkeit, zum Beispiel etwaige Nachfolgegesellschaften für die Altverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denken dabei nur wenige Gläubiger. Eine sorgfältigen Prüfung des Sachverhaltes durch einen Anwalt oder ein speziell geschultes Inkassounternehmen ist daher auf jeden Fall anzuraten. Denn es gilt ja auch, die Gläubiger durch Forderungsverluste selbst vor Engpässen zu bewahren“, so Drumann weiter.
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