Trusted Shops: Kostenloses Whitepaper zum neuen Widerrufsrecht!
Datum: Mittwoch, dem 03. August 2011
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: In Deutschland gilt ab morgen ein neues Widerrufsrecht für den Handel im Internet. Mit der Neuregelung wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt.

Online-Händler müssen daher zeitnah ihre Widerrufsbelehrung anpassen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, abgemahnt zu werden. Trusted Shops hat in einem Whitepaper alle wesentlichen Änderungen zusammengestellt und stellt ein Muster für eine Widerrufsbelehrung kostenlos zum Download zur Verfügung.

„Jeder Shopbetreiber sollte rechtzeitig seine Widerrufsbelehrung anpassen, wenn er den neuen Nutzungswertersatz für sich geltend machen will, auch wenn eine Übergangszeit von drei Monaten existiert. Abmahnungen nach Ablauf der Frist sind wahrscheinlich“, rät Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei der Trusted Shops GmbH.

Der EuGH hatte die deutschen Vorschriften zum Wertersatz für teilweise europarechtswidrig erklärt. Gemäß dem neuen § 312e Abs. 1 BGB steht dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Gleiches gilt für den so genannten Verschlechterungs-Wertersatz.

OpenPr.de: In Deutschland gilt ab morgen ein neues Widerrufsrecht für den Handel im Internet. Mit der Neuregelung wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt.

Online-Händler müssen daher zeitnah ihre Widerrufsbelehrung anpassen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, abgemahnt zu werden. Trusted Shops hat in einem Whitepaper alle wesentlichen Änderungen zusammengestellt und stellt ein Muster für eine Widerrufsbelehrung kostenlos zum Download zur Verfügung.

„Jeder Shopbetreiber sollte rechtzeitig seine Widerrufsbelehrung anpassen, wenn er den neuen Nutzungswertersatz für sich geltend machen will, auch wenn eine Übergangszeit von drei Monaten existiert. Abmahnungen nach Ablauf der Frist sind wahrscheinlich“, rät Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei der Trusted Shops GmbH.

Der EuGH hatte die deutschen Vorschriften zum Wertersatz für teilweise europarechtswidrig erklärt. Gemäß dem neuen § 312e Abs. 1 BGB steht dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Gleiches gilt für den so genannten Verschlechterungs-Wertersatz.





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