Ralf Meyer, Oberstaatsanwalt aus Paderborn, zum 'Horror-Paar' Höxter: Die Mordkommission untersucht jetzt auch Zeitraum bis 1999!
Datum: Mittwoch, dem 11. Mai 2016
Thema: Recht-News


Ralf Meyer zum "Horror-Paar" Höxter:

Bielefeld (ots) - Zwei zu Tode misshandelte Frauen und weitere Opfer, die die Qualen überlebt haben: Durch das Geständnis von Angelika B. (47) wissen die Ermittler, was das »Horror-Paar« in Höxter getrieben hat.

Aber was war in den Jahren davor?

»Die Zeit von der Hochzeit 1999 bis zum Umzug nach Höxter 2010 ist für uns noch ein schwarzes Loch«, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer aus Paderborn dem WESTFALEN-BLATT (Mittwchsausgabe).

Es habe für ihn schon eine gewisse Priorität, sich jetzt auch diesen Zeitraum anzusehen. »Da müssen wir ran.«

Der Oberstaatsanwalt hat sich das Urteil des Schöffengerichts Paderborn besorgt, mit dem Wilfried W. (46) 1995 zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war - wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und sexueller Nötigung.

Damals hatte er kurz nach seiner Heirat seine frühere Geliebte in die eheliche Wohnung geholt und mit ihr zusammen seine Ehefrau eingesperrt und gequält.

Für die Ermittler ist es lebensfremd, anzunehmen, dass Wilfried W. seine sadistische Neigung nach der Haftentlassung mehr als ein Jahrzehnt unterdrückt hat und erst in Höxter wieder damit angefangen haben soll, Frauen zu misshandeln.

Vorher wohnte das Paar im Kreis Lippe und wechselte dort oft die Anschrift.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3323913, Autor siehe obiger Artikel.

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Ralf Meyer zum "Horror-Paar" Höxter:

Bielefeld (ots) - Zwei zu Tode misshandelte Frauen und weitere Opfer, die die Qualen überlebt haben: Durch das Geständnis von Angelika B. (47) wissen die Ermittler, was das »Horror-Paar« in Höxter getrieben hat.

Aber was war in den Jahren davor?

»Die Zeit von der Hochzeit 1999 bis zum Umzug nach Höxter 2010 ist für uns noch ein schwarzes Loch«, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer aus Paderborn dem WESTFALEN-BLATT (Mittwchsausgabe).

Es habe für ihn schon eine gewisse Priorität, sich jetzt auch diesen Zeitraum anzusehen. »Da müssen wir ran.«

Der Oberstaatsanwalt hat sich das Urteil des Schöffengerichts Paderborn besorgt, mit dem Wilfried W. (46) 1995 zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war - wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und sexueller Nötigung.

Damals hatte er kurz nach seiner Heirat seine frühere Geliebte in die eheliche Wohnung geholt und mit ihr zusammen seine Ehefrau eingesperrt und gequält.

Für die Ermittler ist es lebensfremd, anzunehmen, dass Wilfried W. seine sadistische Neigung nach der Haftentlassung mehr als ein Jahrzehnt unterdrückt hat und erst in Höxter wieder damit angefangen haben soll, Frauen zu misshandeln.

Vorher wohnte das Paar im Kreis Lippe und wechselte dort oft die Anschrift.

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