Vertragsformulare aus dem Internet!
Datum: Mittwoch, dem 03. August 2011
Thema: Recht-Infos


OpenPr.de: Auch das Oberlandesgericht Oldenburg hat zwischenzeitlich mit einem nun mitgeteilten Urteil entschieden, dass Vertragsformulare aus dem Internet auch bei Verwendung durch einen Privatmann der AGB-Kontrolle unterliegen.

Wir hatten bereits am 31.03.2011 auf unserer Homepage unter dem Titel „Vorsicht bei Vertragsformularen aus dem Internet“ die Entscheidung des OLG Hamm vom 13.01.2011 besprochen.

Um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die besonderen Kontrollen und Beschränkungen unterliegen, handelt es sich immer bereits dann, wenn die Regelungen dazu bestimmt sind, in einer Vielzahl von Fällen verwendet zu werden.

Das OLG Oldenburg hat mit nun bekannt gemachter Entscheidung vom 27.05.2011 ebenso entschieden und es einem privaten Autoverkäufer verwehrt, sich auf einen im Kaufvertrag enthaltenen Gewährleistungsausschluss zu berufen.

OpenPr.de: Auch das Oberlandesgericht Oldenburg hat zwischenzeitlich mit einem nun mitgeteilten Urteil entschieden, dass Vertragsformulare aus dem Internet auch bei Verwendung durch einen Privatmann der AGB-Kontrolle unterliegen.

Wir hatten bereits am 31.03.2011 auf unserer Homepage unter dem Titel „Vorsicht bei Vertragsformularen aus dem Internet“ die Entscheidung des OLG Hamm vom 13.01.2011 besprochen.

Um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die besonderen Kontrollen und Beschränkungen unterliegen, handelt es sich immer bereits dann, wenn die Regelungen dazu bestimmt sind, in einer Vielzahl von Fällen verwendet zu werden.

Das OLG Oldenburg hat mit nun bekannt gemachter Entscheidung vom 27.05.2011 ebenso entschieden und es einem privaten Autoverkäufer verwehrt, sich auf einen im Kaufvertrag enthaltenen Gewährleistungsausschluss zu berufen.





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