Landgericht Berlin reduziert Prepaid-Handyrechnung!
Datum: Freitag, dem 29. Juli 2011 Thema: Recht-Infos
OpenPr.de: Das Landgericht Berlin hat durch ein verbraucherfreundliches Urteil bestätigt, dass Prepaid-Handyprovider ihren Kunden keine übermäßig hohen Rechnungen stellen dürfen, wenn diese zuvor lediglich eine Guthaben-Aufladung in Höhe von 10,00 EUR eingestellt haben (Urteil LG Berlin vom 18.07.2011 - Az. 38 O 350/10)
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin hatte in diesem Fall den Beklagten vertreten. Dieser war Kunde eines großen Prepaid-Handy-Anbieters und hatte mit diesem einen Prepaid-Handyvertrag abgeschlossen.
Im Rahmen des online abgeschlossenen Vertrages hatte der Kunde die Option „automatisches Aufladen“ gewählt, und zwar in 10,00-Euro-Schritten. Das bedeutet, dass der Prepaid-Handy-Anbieter das Guthaben dann automatisch aufladen darf, sobald der Kunde eine bestimmte Guthabengrenze erreicht hat.
OpenPr.de: Das Landgericht Berlin hat durch ein verbraucherfreundliches Urteil bestätigt, dass Prepaid-Handyprovider ihren Kunden keine übermäßig hohen Rechnungen stellen dürfen, wenn diese zuvor lediglich eine Guthaben-Aufladung in Höhe von 10,00 EUR eingestellt haben (Urteil LG Berlin vom 18.07.2011 - Az. 38 O 350/10)
Die Kanzlei Hollweck aus Berlin hatte in diesem Fall den Beklagten vertreten. Dieser war Kunde eines großen Prepaid-Handy-Anbieters und hatte mit diesem einen Prepaid-Handyvertrag abgeschlossen.
Im Rahmen des online abgeschlossenen Vertrages hatte der Kunde die Option „automatisches Aufladen“ gewählt, und zwar in 10,00-Euro-Schritten. Das bedeutet, dass der Prepaid-Handy-Anbieter das Guthaben dann automatisch aufladen darf, sobald der Kunde eine bestimmte Guthabengrenze erreicht hat.
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