Gerhart Baum (FDP), Ex-Bundesinnenministe, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Terrorbefugnissen des BKA!
Datum: Donnerstag, dem 21. April 2016
Thema: Recht-News


Gerhart Baum zum Urteil aus Karlsruhe zu Terrorbefugnissen des BKA:

Berlin (ots) - Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sieht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen des BKA zur Terrorabwehr grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats bekräftigt.

In der Abwägung von Sicherheitsinteressen des Staates und dem Schutz der Grundrechte hätten die Richter insbesondere den Kernbereich privater Lebensgestaltung gestärkt, sagte Baum am Mittwoch im rbb-Inforadio:

"In diesen Kernbereich darf der Staat nur in ganz besonderen Fällen eindringen. Das ist an verschiedenen Stellen bekräftigt worden."

Darüber hinaus habe das Gericht das "Computergrundrecht" aus seinem Urteil von 2008 bekräftigt und die Überwachung von Unbeteiligten erheblich eingeschränkt.

Außerdem sei die Weitergabe von Daten an ausländische Stellen an enge Kriterien gebunden: "Die Prinzipien, die uns bei der Verteidigung der Bürgerrechte leiten, hat das Gericht an vielen einzelnen Stellen bestätigt."

Baum betonte, er habe kein grundsätzliches Problem mit der Überwachung von Wohnungen oder dem Anzapfen von Telefonleitungen Verdächtiger:

"Wir können die Sicherheitsbehörden nicht ganz zahnlos lassen, sie müssen ja arbeiten können. Wenn es eine konkrete Gefahr gibt, erwarten doch die Menschen, dass etwas geschieht."

Das müsse aber rechtsstaatlich kontrolliert werden. Zu den entscheidenden Modalitäten, wie das geschieht, habe sich das Gericht im Einzelnen geäußert, sagte Baum.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
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Tel.: 030 - 97993 - 37400
Mail: info@inforadio.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51580/3306786, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sieht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen des BKA zur Terrorabwehr grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats bekräftigt.

In der Abwägung von Sicherheitsinteressen des Staates und dem Schutz der Grundrechte hätten die Richter insbesondere den Kernbereich privater Lebensgestaltung gestärkt, sagte Baum am Mittwoch im rbb-Inforadio:

"In diesen Kernbereich darf der Staat nur in ganz besonderen Fällen eindringen. Das ist an verschiedenen Stellen bekräftigt worden."

Darüber hinaus habe das Gericht das "Computergrundrecht" aus seinem Urteil von 2008 bekräftigt und die Überwachung von Unbeteiligten erheblich eingeschränkt.

Außerdem sei die Weitergabe von Daten an ausländische Stellen an enge Kriterien gebunden: "Die Prinzipien, die uns bei der Verteidigung der Bürgerrechte leiten, hat das Gericht an vielen einzelnen Stellen bestätigt."

Baum betonte, er habe kein grundsätzliches Problem mit der Überwachung von Wohnungen oder dem Anzapfen von Telefonleitungen Verdächtiger:

"Wir können die Sicherheitsbehörden nicht ganz zahnlos lassen, sie müssen ja arbeiten können. Wenn es eine konkrete Gefahr gibt, erwarten doch die Menschen, dass etwas geschieht."

Das müsse aber rechtsstaatlich kontrolliert werden. Zu den entscheidenden Modalitäten, wie das geschieht, habe sich das Gericht im Einzelnen geäußert, sagte Baum.

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