Beate Rudol, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, begrüßt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz für eine menschenrechtskonforme internationale Sicherheitsko
Datum: Donnerstag, dem 21. April 2016
Thema: Recht-News


Beate Rudolf zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz:

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir begrüßen, dass das Gericht auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei der Terrorismusbekämpfung dringt. Das ist gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel besonders wichtig.

Das Gericht stellt klar, dass dem internationalen Informationsaustausch deutscher Sicherheitsbehörden dort Grenzen zu setzen sind, wo in den Empfängerländern Menschenrechtsverletzungen drohen und wo Daten in den Herkunftsstaaten menschenrechtswidrig erlangt wurden.

Damit ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die beanstandeten Regeln des BKA-Gesetzes bis zum Sommer 2018 zu überarbeiten.

Dabei sollten auch die Übermittlungsvorschriften der Nachrichtendienste überprüft und der bislang unregulierte Empfang von Informationen gemäß den Vorgaben des Gerichts rechtlich begrenzt werden."

Weitere Informationen

Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung.

Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte http://ots.de/VnNqG

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/3306482, Autor siehe obiger Artikel.

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Beate Rudolf zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz:

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir begrüßen, dass das Gericht auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei der Terrorismusbekämpfung dringt. Das ist gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel besonders wichtig.

Das Gericht stellt klar, dass dem internationalen Informationsaustausch deutscher Sicherheitsbehörden dort Grenzen zu setzen sind, wo in den Empfängerländern Menschenrechtsverletzungen drohen und wo Daten in den Herkunftsstaaten menschenrechtswidrig erlangt wurden.

Damit ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die beanstandeten Regeln des BKA-Gesetzes bis zum Sommer 2018 zu überarbeiten.

Dabei sollten auch die Übermittlungsvorschriften der Nachrichtendienste überprüft und der bislang unregulierte Empfang von Informationen gemäß den Vorgaben des Gerichts rechtlich begrenzt werden."

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Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung.

Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte http://ots.de/VnNqG

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