Mauscheln wird bestraft: OLG Hamm fordert Offenlegung von Vertriebsvereinbarungen!
Datum: Dienstag, dem 05. Juli 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Oberlandesgericht Hamm führt die Rechtsprechung des BGH zu Aufklärungspflichten über Interessenkonflikte konsequent fort!

Bremen, Juli 2011: Mit Urteil vom 24.05.2011 wies das Oberlandesgericht Hamm die Berufung der in erster Instanz unterlegenen Sparkasse Dortmund zurück.

Die Entscheidung begründet das Gericht unter anderem damit, dass die Sparkasse Dortmund bei der Beratung und Empfehlung hinsichtlich des streitgegenständlichen geschlossenen Medienfonds nicht über eine eigene vertragliche Verpflichtung gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Vertriebspartnerin aufklärte.

Das Urteil gegen die Sparkasse Dortmund vom 24.05.2011 ist unter Az. 34 U 95/10 einzusehen.

OpenPr.de: Oberlandesgericht Hamm führt die Rechtsprechung des BGH zu Aufklärungspflichten über Interessenkonflikte konsequent fort!

Bremen, Juli 2011: Mit Urteil vom 24.05.2011 wies das Oberlandesgericht Hamm die Berufung der in erster Instanz unterlegenen Sparkasse Dortmund zurück.

Die Entscheidung begründet das Gericht unter anderem damit, dass die Sparkasse Dortmund bei der Beratung und Empfehlung hinsichtlich des streitgegenständlichen geschlossenen Medienfonds nicht über eine eigene vertragliche Verpflichtung gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Vertriebspartnerin aufklärte.

Das Urteil gegen die Sparkasse Dortmund vom 24.05.2011 ist unter Az. 34 U 95/10 einzusehen.





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