Trotz Warnung durch Verfassungsschützer: Waffenscheine für Neonazis - 400 Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis!
Datum: Sonntag, dem 06. März 2016
Thema: Recht-News


Zu Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis:

Baden-Baden (ots) - Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die Waffenbehörden auf Rechtsextremisten mit Pistolen oder Gewehren hingewiesen.

Dennoch dürfen viele Neonazis ihre Schusswaffen behalten.

Das zeigt eine Umfrage der ARD unter allen Innenministerien für die SWR Dokumentation "Terror von rechts - Die neue Bedrohung" (7. März um 22:45 Uhr in der Reihe "Die Story im Ersten).

Alleine das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat bis Ende 2015 in insgesamt 97 Fällen die zuständigen Waffenbehörden über rechtsextremistische Betätigungen von Personen aufgeklärt, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Bei Rechtsextremisten Entzug des Waffenscheins möglich Die Landesbehörden können den Waffenschein einziehen, wenn die Besitzer "unzuverlässig" sind.

Nach dem Waffengesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) gelten Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in den letzten fünf Jahren rechtsextremistische Bestrebungen aktiv unterstützt haben.

Entzug bislang nur in Einzelfällen:

Wie die Waffenbehörden auf die Hinweise vom Verfassungsschutz reagiert haben, ist im Bayerischen Staatsministerium des Inneren nicht bekannt.

Der ARD-Umfrage zufolge sind bundesweit nur Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Neonazis aufgrund von Hinweisen aus den Landesämtern für Verfassungsschutz als "waffenrechtlich unzuverlässig" einstuften.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns etwa antwortete auf die ARD-Umfrage: "Regelmäßig werden die vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse sowohl vom Verfassungsschutz als auch von der Landespolizei an die zuständigen Behörden übermittelt.

In Einzelfällen führte dies zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Statistische Auswertungen werden dazu jedoch nicht geführt."

In Sachsen beispielsweise prüften die Behörden im Jahr 2015 in 25 Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten.

Aber nur bei drei Personen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen.

400 Rechtsextreme besitzen einen Waffenschein:

Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im Jahr 2014 ergab, dass ca. 400 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Aktuellere Angaben liegen der Bundesregierung nach Auskunft des Bundesinnenministeriums derzeit nicht vor.

Auf die Umfrage der ARD reagierten die Landesinnenministerien sehr unterschiedlich:

Während einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Niedersachsen detailliert Auskunft gaben, teilten andere mit, dass entsprechende Daten nicht veröffentlicht werden dürften (z. B. Baden-Württemberg) oder nicht zur Veröffentlichung vorgehalten werden (z. B. Brandenburg).

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7169/3269162, Autor siehe obiger Artikel.

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Zu Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis:

Baden-Baden (ots) - Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz haben die Waffenbehörden auf Rechtsextremisten mit Pistolen oder Gewehren hingewiesen.

Dennoch dürfen viele Neonazis ihre Schusswaffen behalten.

Das zeigt eine Umfrage der ARD unter allen Innenministerien für die SWR Dokumentation "Terror von rechts - Die neue Bedrohung" (7. März um 22:45 Uhr in der Reihe "Die Story im Ersten).

Alleine das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat bis Ende 2015 in insgesamt 97 Fällen die zuständigen Waffenbehörden über rechtsextremistische Betätigungen von Personen aufgeklärt, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Bei Rechtsextremisten Entzug des Waffenscheins möglich Die Landesbehörden können den Waffenschein einziehen, wenn die Besitzer "unzuverlässig" sind.

Nach dem Waffengesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) gelten Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in den letzten fünf Jahren rechtsextremistische Bestrebungen aktiv unterstützt haben.

Entzug bislang nur in Einzelfällen:

Wie die Waffenbehörden auf die Hinweise vom Verfassungsschutz reagiert haben, ist im Bayerischen Staatsministerium des Inneren nicht bekannt.

Der ARD-Umfrage zufolge sind bundesweit nur Einzelfälle bekannt, in denen die Waffenbehörden Neonazis aufgrund von Hinweisen aus den Landesämtern für Verfassungsschutz als "waffenrechtlich unzuverlässig" einstuften.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns etwa antwortete auf die ARD-Umfrage: "Regelmäßig werden die vorliegenden Hinweise und Erkenntnisse sowohl vom Verfassungsschutz als auch von der Landespolizei an die zuständigen Behörden übermittelt.

In Einzelfällen führte dies zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis. Statistische Auswertungen werden dazu jedoch nicht geführt."

In Sachsen beispielsweise prüften die Behörden im Jahr 2015 in 25 Fällen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremisten.

Aber nur bei drei Personen wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen.

400 Rechtsextreme besitzen einen Waffenschein:

Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im Jahr 2014 ergab, dass ca. 400 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Aktuellere Angaben liegen der Bundesregierung nach Auskunft des Bundesinnenministeriums derzeit nicht vor.

Auf die Umfrage der ARD reagierten die Landesinnenministerien sehr unterschiedlich:

Während einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen oder Niedersachsen detailliert Auskunft gaben, teilten andere mit, dass entsprechende Daten nicht veröffentlicht werden dürften (z. B. Baden-Württemberg) oder nicht zur Veröffentlichung vorgehalten werden (z. B. Brandenburg).

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7169/3269162, Autor siehe obiger Artikel.

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