Keine fristlose Kündigung bei minimalem Wettbewerbsverstoß
Datum: Donnerstag, dem 19. Mai 2011
Thema: Recht-Infos


In einem Fall aus der Praxis verpflichtete sich ein selbstständiger Handelsvertreter während der Dauer des mit einer Versicherung abgeschlossenen Vertragsverhältnisses weder unmittelbar noch mittelbar für andere Versicherungsgesellschaften tätig zu sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Der Bundesgerichtshof entschied jedoch mit Urteil vom 10.11.2010, dass die Kündigungserklärung den bestehenden Agenturvertrag nicht wirksam beendet habe.

In einem Fall aus der Praxis verpflichtete sich ein selbstständiger Handelsvertreter während der Dauer des mit einer Versicherung abgeschlossenen Vertragsverhältnisses weder unmittelbar noch mittelbar für andere Versicherungsgesellschaften tätig zu sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Der Bundesgerichtshof entschied jedoch mit Urteil vom 10.11.2010, dass die Kündigungserklärung den bestehenden Agenturvertrag nicht wirksam beendet habe.





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