Asylpaket II: Artikel 16a des Grundgesetzes, dass politisch (!) Verfolgte Asylrecht genießen, gilt weiterhin ohne jede Einschränkung / Es ist noch Platz für Paket III!
Datum: Freitag, dem 26. Februar 2016
Thema: Recht-News


Joerg Helge Wagner zum Asylpaket II:

Bremen (ots) - Am wichtigsten ist, was nicht hineingepackt wurde in das Asylpaket II: eine Obergrenze.

Artikel 16a des Grundgesetzes, dass politisch (!) Verfolgte Asylrecht genießen, gilt weiterhin ohne jede Einschränkung.

Das ist der entscheidende Punkt, um Scharfmacher von rechts und Hysteriker von links gleichermaßen in die Schranken zu weisen.

Es geht um Ausführungsbestimmungen, und bei denen ist eben manche Verschärfung durchaus notwendig - nicht zuletzt, um Missbrauch zu verhindern und die Aufnahmebereitschaft der großen Mehrheit der einheimischen Bevölkerung zu erhalten.

Wer dies als "Bestätigung von Hetzern und Menschenfeinden" diffamiert, zeigt bloß mangelnde Regierungsfähigkeit.

Dennoch ist manche Kritik berechtigt: Wenn unbegleitete männliche Teenager erkennbar eine Problemgruppe sind - warum erschwert man ausgerechnet den Nachzug von Familien?

Dieses Drücken von Kopfzahlen um jeden Preis ist unklug.

Stattdessen wäre es viel angebrachter, die Freizügigkeit der Flüchtlinge solange einzuschränken, bis eine ordentliche Registrierung stattgefunden hat.

Es ist also noch Platz für Paket III.

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Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3261688, Autor siehe obiger Artikel.

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Joerg Helge Wagner zum Asylpaket II:

Bremen (ots) - Am wichtigsten ist, was nicht hineingepackt wurde in das Asylpaket II: eine Obergrenze.

Artikel 16a des Grundgesetzes, dass politisch (!) Verfolgte Asylrecht genießen, gilt weiterhin ohne jede Einschränkung.

Das ist der entscheidende Punkt, um Scharfmacher von rechts und Hysteriker von links gleichermaßen in die Schranken zu weisen.

Es geht um Ausführungsbestimmungen, und bei denen ist eben manche Verschärfung durchaus notwendig - nicht zuletzt, um Missbrauch zu verhindern und die Aufnahmebereitschaft der großen Mehrheit der einheimischen Bevölkerung zu erhalten.

Wer dies als "Bestätigung von Hetzern und Menschenfeinden" diffamiert, zeigt bloß mangelnde Regierungsfähigkeit.

Dennoch ist manche Kritik berechtigt: Wenn unbegleitete männliche Teenager erkennbar eine Problemgruppe sind - warum erschwert man ausgerechnet den Nachzug von Familien?

Dieses Drücken von Kopfzahlen um jeden Preis ist unklug.

Stattdessen wäre es viel angebrachter, die Freizügigkeit der Flüchtlinge solange einzuschränken, bis eine ordentliche Registrierung stattgefunden hat.

Es ist also noch Platz für Paket III.

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