Auschwitz-Prozess in Detmold: Der Prozess in Detmold ist notwendig und wichtig - er ist ein längst überfälliges Zeichen an alle noch lebenden NS-Opfer und ihre Angehörigen!
Datum: Freitag, dem 12. Februar 2016
Thema: Recht-News


Zum Auschwitz-Prozess:

Bielefeld (ots) - Auschwitz - das ist der Ort des absolut Bösen, die Negation der Menschlichkeit.

Was gestern nur ansatzweise vor dem Landgericht Detmold erörtert wurde, lässt einen den Atem stocken.

Der Hanning-Prozess kann deshalb nicht mehr als eine Geste sein. Denn trotz einer zu erwartenden Verurteilung wird der 94-jährige ehemalige SS-Unterscharführer keinen einzigen Tag in Haft verbringen müssen.

Dazu wird er bei schon jetzt stark eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit kaum in der Lage sein. Bis ein Urteil rechtskräftig wird, vergehen zudem Jahre.

Der Prozess in Detmold ist dennoch notwendig und wichtig.

Er ist eine längst überfälliges Zeichen an alle noch lebenden NS-Opfer und ihre Angehörigen: Ja, der deutsche Staat hat viel zu lange weggesehen, hat Menschen, die schwere Schuld auf sich geladen haben, jahrzehntelang unbehelligt gelassen, sogar vor Strafverfolgung geschützt.

Warum? Viele Richter und Staatsanwälte in der Nachkriegszeit waren zuvor selbst im NS-Unrecht verstrickt gewesen.

Für die wenigen Überlebenden des staatlich verordneten Völkermords war diese Ignoranz der Justiz eine unfassbare Demütigung - jahrzehntelang.

Deshalb ist der Detmolder Auschwitz-Prozess, unabhängig vom konkreten Fall des Reinhold Hanning, vor allem ein spätes Eingeständnis der Schuld der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz.

Ein Rechtsstaat, der auf der Maxime »Nie wieder Krieg, nie wieder Auschwitz« aufgebaut wurde, ist sich das schuldig. Erst 2011 kam mit dem Fall des John Demjanjuk vor dem Landgericht München die Wende.

Seitdem verfolgen deutsche Staatsanwaltschaften konsequent auch die Mordgehilfen, die viel zitierten »kleinen Rädchen im Getriebe«.

Rechtlich möglich wäre dies bereits seit Jahrzehnten gewesen. Täter berufen sich auf den »Befehlsnotstand«. Man habe so handeln müssen, andernfalls sei man erschossen worden.

Ein Mythos. Bereits in den Frankfurter Auschwitzprozessen 1963 konnten die Staatsanwälte nachweisen, dass kein einziger SS-Mann wegen Befehlsverweigerung hingerichtet worden ist.

Der Detmolder Prozess ist aber nicht nur ein Blick zurück. Der lange Schatten der Geschichte reicht bis in die Gegenwart.

Die deutsche Politik, das Selbstverständnis der Deutschen wird bis zum heutigen Tag maßgeblich von den Lehren aus den unheilvollen Jahren der Nazi-Diktatur bestimmt.

Dass Deutschland im Umgang mit Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sich komplett anders verhält als alle anderen Länder Europas, ist dafür ein beredtes Zeichen.

»Die Deutschen sind anständig, hat mir mein Vater immer gesagt«, erzählte der Auschwitz-Überlebende Leon Schwarzbaum (94) gestern vor Gericht.

Dann kamen die Nazis. In den Detmolder Prozess setzt er die Hoffnung, dass er an den Satz seines in Auschwitz ermordeten Vaters wieder glauben kann.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3249700, Autor siehe obiger Artikel.

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Zum Auschwitz-Prozess:

Bielefeld (ots) - Auschwitz - das ist der Ort des absolut Bösen, die Negation der Menschlichkeit.

Was gestern nur ansatzweise vor dem Landgericht Detmold erörtert wurde, lässt einen den Atem stocken.

Der Hanning-Prozess kann deshalb nicht mehr als eine Geste sein. Denn trotz einer zu erwartenden Verurteilung wird der 94-jährige ehemalige SS-Unterscharführer keinen einzigen Tag in Haft verbringen müssen.

Dazu wird er bei schon jetzt stark eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit kaum in der Lage sein. Bis ein Urteil rechtskräftig wird, vergehen zudem Jahre.

Der Prozess in Detmold ist dennoch notwendig und wichtig.

Er ist eine längst überfälliges Zeichen an alle noch lebenden NS-Opfer und ihre Angehörigen: Ja, der deutsche Staat hat viel zu lange weggesehen, hat Menschen, die schwere Schuld auf sich geladen haben, jahrzehntelang unbehelligt gelassen, sogar vor Strafverfolgung geschützt.

Warum? Viele Richter und Staatsanwälte in der Nachkriegszeit waren zuvor selbst im NS-Unrecht verstrickt gewesen.

Für die wenigen Überlebenden des staatlich verordneten Völkermords war diese Ignoranz der Justiz eine unfassbare Demütigung - jahrzehntelang.

Deshalb ist der Detmolder Auschwitz-Prozess, unabhängig vom konkreten Fall des Reinhold Hanning, vor allem ein spätes Eingeständnis der Schuld der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz.

Ein Rechtsstaat, der auf der Maxime »Nie wieder Krieg, nie wieder Auschwitz« aufgebaut wurde, ist sich das schuldig. Erst 2011 kam mit dem Fall des John Demjanjuk vor dem Landgericht München die Wende.

Seitdem verfolgen deutsche Staatsanwaltschaften konsequent auch die Mordgehilfen, die viel zitierten »kleinen Rädchen im Getriebe«.

Rechtlich möglich wäre dies bereits seit Jahrzehnten gewesen. Täter berufen sich auf den »Befehlsnotstand«. Man habe so handeln müssen, andernfalls sei man erschossen worden.

Ein Mythos. Bereits in den Frankfurter Auschwitzprozessen 1963 konnten die Staatsanwälte nachweisen, dass kein einziger SS-Mann wegen Befehlsverweigerung hingerichtet worden ist.

Der Detmolder Prozess ist aber nicht nur ein Blick zurück. Der lange Schatten der Geschichte reicht bis in die Gegenwart.

Die deutsche Politik, das Selbstverständnis der Deutschen wird bis zum heutigen Tag maßgeblich von den Lehren aus den unheilvollen Jahren der Nazi-Diktatur bestimmt.

Dass Deutschland im Umgang mit Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sich komplett anders verhält als alle anderen Länder Europas, ist dafür ein beredtes Zeichen.

»Die Deutschen sind anständig, hat mir mein Vater immer gesagt«, erzählte der Auschwitz-Überlebende Leon Schwarzbaum (94) gestern vor Gericht.

Dann kamen die Nazis. In den Detmolder Prozess setzt er die Hoffnung, dass er an den Satz seines in Auschwitz ermordeten Vaters wieder glauben kann.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Verstrickte Richter, Staatsanwälte und Schreibtischtäter wie Kanzleramtsminister Globke oder Ministerpräsident Filbinger blieben unbehelligt!



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