OLG Köln spricht Anlegern Schadensersatz gegen die SPARKASSE KÖLN BONN zu!
Datum: Donnerstag, dem 14. April 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Entschädigt werden müssen von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretene Anleger, die sich auf Rat der SPARKASSE KÖLN BONN an dem geschlossenen Immobilienfonds IAK DRITTE Ludwigshafen/Wülfrath beteiligt haben.
Das Oberlandesgericht Köln bejaht einen wesentlichen Prospektfehler und damit Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der Einlage gegen die anlageberatende Sparkasse. Ein nicht unwesentlicher Teil des Fondsbestandes hatte sich als Schrottimmobilie entpuppt.
Der Fonds IAK DRITTE Ludwigshafen/Wülfrath, dessen Mitinitiatorin die SPARKASSE KÖLN BONN war, entpuppte sich in den vergangenen Jahren als Anlegerhorror. Zunächst stellte sich heraus, das ein wesentliches Fondsobjekt nicht in den 1980ziger Jahren fertiggestellt wurde, sondern sondern wesentlich älter war.
Die maroden Hallen bezeichnete ein Fondsverantwortlicher auf einer Gesellschafterversammlung als "Schrottimmobilie".

OpenPr.de: Entschädigt werden müssen von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretene Anleger, die sich auf Rat der SPARKASSE KÖLN BONN an dem geschlossenen Immobilienfonds IAK DRITTE Ludwigshafen/Wülfrath beteiligt haben.
Das Oberlandesgericht Köln bejaht einen wesentlichen Prospektfehler und damit Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der Einlage gegen die anlageberatende Sparkasse. Ein nicht unwesentlicher Teil des Fondsbestandes hatte sich als Schrottimmobilie entpuppt.
Der Fonds IAK DRITTE Ludwigshafen/Wülfrath, dessen Mitinitiatorin die SPARKASSE KÖLN BONN war, entpuppte sich in den vergangenen Jahren als Anlegerhorror. Zunächst stellte sich heraus, das ein wesentliches Fondsobjekt nicht in den 1980ziger Jahren fertiggestellt wurde, sondern sondern wesentlich älter war.
Die maroden Hallen bezeichnete ein Fondsverantwortlicher auf einer Gesellschafterversammlung als "Schrottimmobilie".





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