Kostenübernahme vor Behandlung prüfen lassen - Privatkrankenkasse kann Kostenübernahme verweigern
Datum: Montag, dem 11. April 2011
Thema: Recht-Infos


Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.

Wer privat krankenversichert ist, sollte vor Untersuchungen oder Operationen von seiner Versicherung prüfen lassen, ob diese die Kosten tatsächlich übernimmt. Andernfalls riskieren die Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten nach der Behandlung verweigert. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte sich unter anderem für den Fall einer Krankheit umfassend absichern. In vielen Fällen mag eine Privatkrankenkasse einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als gesetzliche Krankenkassen. Oft sind diese besseren Leistungen aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel überprüfen viele private Krankenversicherungen im Einzelfall, ob sie die Kosten für eine Behandlung oder eine Untersuchung übernehmen. Das heißt, dass sich ein Patient in bestimmten Fällen nicht darauf verlassen sollte, dass seine Versicherung die entsprechenden Kosten auch wirklich trägt. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch im Fall medizinisch notwendiger Therapien oder Eingriffe.





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