Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen mangelnder Hygiene - Behandlungsfehler!
Datum: Montag, dem 11. April 2011
Thema: Recht-News


OpenPr.de: Soweit es aufgrund gravierender Hygienemängel in einer Arztpraxis oder Krankenhaus zu einer Schädigung des Patienten kommt, muss nach einem Urteil des OLG Koblenz vom 22.06.2006 der Arzt bzw. das Krankenhaus beweisen, dass es auch bei Einhaltung der Hygienevorschriften zum Schadenseintritt gekommen wäre.
In dem dortigen Fall war es bei der Injektion mit einer unsterilen Spritze einer zu einem Spritzenabszess (Urteil des OLG Koblenz, 22.06.2006 - Az. 5 U 1711/05).
Nach den aktuellen Berichten, wonach in dem Klinikum Fulda erhebliche Missstände im Hinblick auf die Einhaltung von Hygienevorschriften aufgedeckt wurden, hat diese Entscheidung nichts an ihrer Brisanz verloren, so Rechtsanwalt Christian Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht von der auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei Bogdanow & Kollegen mit Sitz in München und Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam.

OpenPr.de: Soweit es aufgrund gravierender Hygienemängel in einer Arztpraxis oder Krankenhaus zu einer Schädigung des Patienten kommt, muss nach einem Urteil des OLG Koblenz vom 22.06.2006 der Arzt bzw. das Krankenhaus beweisen, dass es auch bei Einhaltung der Hygienevorschriften zum Schadenseintritt gekommen wäre.
In dem dortigen Fall war es bei der Injektion mit einer unsterilen Spritze einer zu einem Spritzenabszess (Urteil des OLG Koblenz, 22.06.2006 - Az. 5 U 1711/05).
Nach den aktuellen Berichten, wonach in dem Klinikum Fulda erhebliche Missstände im Hinblick auf die Einhaltung von Hygienevorschriften aufgedeckt wurden, hat diese Entscheidung nichts an ihrer Brisanz verloren, so Rechtsanwalt Christian Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht von der auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei Bogdanow & Kollegen mit Sitz in München und Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam.





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