Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Unterhaltspflicht der gleichen Person gegenüber einem neuen Ehepartner !
Datum: Mittwoch, dem 23. März 2011
Thema: Recht-Infos


Keine Dreiteilungsmethode mehr beim nachehelichen Unterhalt!

Der BGH hat in einem Urteil von 2008 erstmals bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts auch eine Unterhaltspflicht der gleichen Person gegenüber einem neuen Ehepartner mit in die Berechnung einbezogen. Nach Mitteilung der D.A.S. hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung nun gekippt (Az. 1 BvR 918/10).

Hintergrundinformation: Nach einer Scheidung richtet sich die Höhe des Unterhalts nach den früheren ehelichen Lebensverhältnissen. Lange Zeit waren die Gerichte davon ausgegangen, dass damit der eheliche Lebensstandard zum Zeitpunkt der Scheidung gemeint war. Mit Urteil vom 30.07.2008 hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass auch Veränderungen nach der Scheidung noch Einfluss haben können.

Keine Dreiteilungsmethode mehr beim nachehelichen Unterhalt!

Der BGH hat in einem Urteil von 2008 erstmals bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts auch eine Unterhaltspflicht der gleichen Person gegenüber einem neuen Ehepartner mit in die Berechnung einbezogen. Nach Mitteilung der D.A.S. hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung nun gekippt (Az. 1 BvR 918/10).

Hintergrundinformation: Nach einer Scheidung richtet sich die Höhe des Unterhalts nach den früheren ehelichen Lebensverhältnissen. Lange Zeit waren die Gerichte davon ausgegangen, dass damit der eheliche Lebensstandard zum Zeitpunkt der Scheidung gemeint war. Mit Urteil vom 30.07.2008 hat der Bundesgerichtshof aber entschieden, dass auch Veränderungen nach der Scheidung noch Einfluss haben können.





Dieser Artikel kommt von RechtsPortal 24/7 - Recht News & Recht Infos!
https://www.rechtsportal-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.rechtsportal-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=581