Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Deutschland verschärft drastisch die Regeln für reuige Steuer !
Datum: Freitag, dem 18. März 2011
Thema: Recht-Infos


München, März 2011: Die Bundesregierung diskutiert laufend eine deutliche Verschärfung der Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige, um den Vorgaben des BGH zu entsprechen. Laut dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sollen die Voraussetzungen, unter denen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, zum 1. April 2011 drastisch eingeschränkt werden.
Während es bisher möglich war, die Selbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel bestimmte Länder oder bestimmte Steuerarten, zu beschränken, muss eine strafbefreiende Selbstanzeige künftig alle Sachverhalte, bei denen in irgendeiner Weise Steuern hinterzogen wurden, umfassend offen legen.
Ziel des neuen Gesetzes ist es zu verhindern, dass Steuerhinterzieher eine strafbefreiende Selbstanzeige nur stückweise so weit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, und dafür mit Straffreiheit "belohnt" werden.
Die bisher häufig genutzte Möglichkeit einer selektiven, gestückelten oder mehrfachen Selbstanzeige soll unterbunden werden.

München, März 2011: Die Bundesregierung diskutiert laufend eine deutliche Verschärfung der Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige, um den Vorgaben des BGH zu entsprechen. Laut dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sollen die Voraussetzungen, unter denen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, zum 1. April 2011 drastisch eingeschränkt werden.
Während es bisher möglich war, die Selbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel bestimmte Länder oder bestimmte Steuerarten, zu beschränken, muss eine strafbefreiende Selbstanzeige künftig alle Sachverhalte, bei denen in irgendeiner Weise Steuern hinterzogen wurden, umfassend offen legen.
Ziel des neuen Gesetzes ist es zu verhindern, dass Steuerhinterzieher eine strafbefreiende Selbstanzeige nur stückweise so weit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, und dafür mit Straffreiheit "belohnt" werden.
Die bisher häufig genutzte Möglichkeit einer selektiven, gestückelten oder mehrfachen Selbstanzeige soll unterbunden werden.





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