Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien
Datum: Montag, dem 30. November 2015
Thema: Recht-Infos


Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien

Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung nach Belgien

Düsseldorf, 27. November 2015 - Erfolgreicher Eilantrag, Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund Europäischen Haftbefehls

Der Tatvorwurf wiegt schwer. Die Staatsanwaltschaft in Limburg/Belgien sucht einen deutschen Staatsangehörigen seit Januar 2015 zur Strafverfolgung wegen Mordverdachts mit Europäischem Haftbefehl. In Deutschland wurde der Gesuchte deshalb im Sommer diesen Jahres festgenommen.

Dessen Auslieferung nach Belgien zur Strafverfolgung erklärte die deutsche Justiz zunächst für zulässig, bevor das Bundesverfassungsgericht mit einer Eilentscheidung ( 2 BvR 1860/15 ) die Auslieferung an Belgien aufgrund der Verfassungsbeschwerde des Verfolgten einstweilen aussetzte.

Der deutsche Staatsangehörige rügt mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung seines Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes. In der Begründung seines Antrages greift der Düsseldorfer Strafverteidiger Dr. Martin Rademacher an, dass die belgischen Strafverfolgungsbehörden den Europäischen Haftbefehl erlassen haben, ohne den dafür nach europäischem Maßstäben erforderlichen Tatverdacht mit ausreichend bestimmten Tatsachen begründen zu können. Insofern besteht eine Schutzpflicht des deutschen Staates für eigene Staatsbürger. Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde in der Eilentscheidung vorläufig begründete Erfolgsaussichten bescheinigt. Inzwischen hat auch das OLG Düsseldorf die Auslieferung für unzulässig erklärt.
Rechtsanwalt
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Martin Dr. Rademacher
Königsallee 90
40212 Düsseldorf
duesseldorf@ra-anwalt.de
0211 1718380
http://www.rademacher-rechtsanwalt.de

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Düsseldorf, 27. November 2015 - Erfolgreicher Eilantrag, Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund Europäischen Haftbefehls

Der Tatvorwurf wiegt schwer. Die Staatsanwaltschaft in Limburg/Belgien sucht einen deutschen Staatsangehörigen seit Januar 2015 zur Strafverfolgung wegen Mordverdachts mit Europäischem Haftbefehl. In Deutschland wurde der Gesuchte deshalb im Sommer diesen Jahres festgenommen.

Dessen Auslieferung nach Belgien zur Strafverfolgung erklärte die deutsche Justiz zunächst für zulässig, bevor das Bundesverfassungsgericht mit einer Eilentscheidung ( 2 BvR 1860/15 ) die Auslieferung an Belgien aufgrund der Verfassungsbeschwerde des Verfolgten einstweilen aussetzte.

Der deutsche Staatsangehörige rügt mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung seines Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes. In der Begründung seines Antrages greift der Düsseldorfer Strafverteidiger Dr. Martin Rademacher an, dass die belgischen Strafverfolgungsbehörden den Europäischen Haftbefehl erlassen haben, ohne den dafür nach europäischem Maßstäben erforderlichen Tatverdacht mit ausreichend bestimmten Tatsachen begründen zu können. Insofern besteht eine Schutzpflicht des deutschen Staates für eigene Staatsbürger. Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde in der Eilentscheidung vorläufig begründete Erfolgsaussichten bescheinigt. Inzwischen hat auch das OLG Düsseldorf die Auslieferung für unzulässig erklärt.
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