Standesbeamten-Vorstoß zum Scheidungsrecht: Einvernehmliche Scheidungen auch außergerichtlich klären!
Datum: Samstag, dem 14. November 2015 Thema: Recht-News
Regensburg (ots) - Was eine einvernehmliche Scheidung ist, ist in Deutschland klar geregelt.
Die Partner müssen gemeinsam oder mit Zustimmung des jeweils anderen die Scheidung einreichen, ein Jahr getrennt gelebt und sich über das Sorgerecht für die Kinder und die Teilung von Wohnung und Hausrat einig sein.
Zu Recht kann man sich fragen, warum es in solchen Fällen noch teure Anwälte und einen vielbeschäftigten Richter braucht.
Der Vorstoß der Standesbeamten, einvernehmliche Scheidungen auch außergerichtlich klären zu dürfen, müsste damit in Zeiten chronisch überlasteter Gerichte auf offene Ohren stoßen.
Regensburg (ots) - Was eine einvernehmliche Scheidung ist, ist in Deutschland klar geregelt.
Die Partner müssen gemeinsam oder mit Zustimmung des jeweils anderen die Scheidung einreichen, ein Jahr getrennt gelebt und sich über das Sorgerecht für die Kinder und die Teilung von Wohnung und Hausrat einig sein.
Zu Recht kann man sich fragen, warum es in solchen Fällen noch teure Anwälte und einen vielbeschäftigten Richter braucht.
Der Vorstoß der Standesbeamten, einvernehmliche Scheidungen auch außergerichtlich klären zu dürfen, müsste damit in Zeiten chronisch überlasteter Gerichte auf offene Ohren stoßen.
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